Notbremsüberbrückung
Merkmal-ID:487
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Angabe, ob auf dem Streckenabschnitt eine Notbremsüberbrückungseinrichtung erforderlich ist. Nach der EBA-Richtlinie „Anforderung des Brand- und Katastrophenschutzes an den Bau und den Betrieb von Eisenbahntunneln (Stand 01.07.2008) gelten für TEN die Vorschriften der TSI. Außerhalb des Geltungsbereiches des TEN und bei Ausnahmen zur TSI müssen die Notbremsen von allen in Reisezügen eingestellten Fahrzeugen, die lange und sehr lange Tunnel befahren, so beschaffen sein, dass eine durch Reisende eingeleitete Notbremsung bis zum Verlassen des Tunnels aufgehoben werden kann.