Institutionskennzeichen

Merkmal-ID:4915

Institutionskennzeichen

Merkmal-ID:4915

Allgemeines

Zugehöriges Informationsobjekt

Gerinnungsfaktormangel-Patienten

Beschreibung

Bei dem Institutionskennzeichen (IK) handelt es sich um eine eindeutige neunstellige Identifikationsnummer, die für Abrechnungen und Schriftverkehr zwischen Leistungserbringern und Trägern der Sozialversicherung genutzt wird. Jeder Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) erhalten ein solches Institutionskennzeichen.

Pflichtangabe