Institutionskennzeichen
Merkmal-ID:4915
Allgemeines
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Beschreibung
Bei dem Institutionskennzeichen (IK) handelt es sich um eine eindeutige neunstellige Identifikationsnummer, die für Abrechnungen und Schriftverkehr zwischen Leistungserbringern und Trägern der Sozialversicherung genutzt wird. Jeder Leistungserbringer (z.B. Krankenhäuser) erhalten ein solches Institutionskennzeichen.