Radmindestdurchmesser für stumpfe Kreuzungen

Merkmal-ID:4944

Radmindestdurchmesser für stumpfe Kreuzungen

Merkmal-ID:4944

Allgemeines

Zugehöriges Register

Infrastrukturregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Teilsysteme Infrastruktur

Beschreibung

Die maximal zulässige Herzstücklücke einer festen stumpfen Kreuzung beruht auf einem in Millimetern angegebenen Radmindestdurchmesser, auch nach Abnutzung, im Betrieb.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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