Nachname des Einladers
Merkmal-ID:5053
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Beschreibung
Unter einem Einlader versteht man eine Person, die im Visumantragsverfahren eine Einladung ausgesprochen hat und / oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt der Antragstellerin / des Antragstellers während des Aufenthalts zu tragen. Der Nachname wird bei einer natürlichen Person eingetragen. Bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation wird der Name des Unternehmens / der anderen Organisation eingetragen.