Anschrift des Einladers
Merkmal-ID:5093
Allgemeines
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Beschreibung
Unter einem Einlader versteht man eine Person, die im Visumantragsverfahren eine Einladung ausgesprochen hat und / oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers / der Antragstellerin während des Aufenthalts zu tragen. Die Anschrift wird bei einer natürlichen Person sowie bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation eingetragen.