Anschrift des Einladers

Merkmal-ID:5093

Anschrift des Einladers

Merkmal-ID:5093

Allgemeines

Zugehöriges Register

Visa-Informationssystem (VIS)

Zugehöriges Informationsobjekt

Visumantragsteller / Visuminhaber

Beschreibung

Unter einem Einlader versteht man eine Person, die im Visumantragsverfahren eine Einladung ausgesprochen hat und / oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers / der Antragstellerin während des Aufenthalts zu tragen. Die Anschrift wird bei einer natürlichen Person sowie bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation eingetragen.

Pflichtangabe

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
Seite teilen