Vorname der Kontaktperson eines Einladers
Merkmal-ID:5135
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Unter einem Einlader versteht man eine Person, die im Visumantragsverfahren eine Einladung ausgesprochen hat und / oder verpflichtet ist, die Kosten für den Lebensunterhalt des Antragstellers / der Antragstellerin während des Aufenthalts zu tragen. Bei einem Unternehmen oder einer anderen Organisation wird der Vorname der Kontaktperson in diesem Unternehmen eingetragen.