Entscheidung zur Verteilung
Merkmal-ID:7622
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Erfasst wird die zuständige Aufnahmeeinrichtung zur Verteilung.
Pflichtangabe
Quelle
Erfasst werden die Daten durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen, durch Aufnahmeeinrichtungen, die Bundespolizei und andere, mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden, durch die Polizeivollzugsbehörden der Länder, sowie durch das BAMF.