Umschreibung aus einem bisherigen Arztregisters in das aktuelle Arztregister
Merkmal-ID:764
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bevor ein Arzt bzw. Psychotherapeut eine Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung erhält, muss er sich zuerst in das Arztregister einer Kassenärztlichen Vereinigung bzw. deren Bezirksstelle eintragen lassen. Arztregister werden auf regionaler Ebene geführt (Kassenärztliche Vereinigungen der Bundesländer bzw. deren Bezirksstellen). Wenn ein Arzt bzw. Psychotherapeut vor seiner aktuellen Tätigkeit im regionalen Bereich eines anderen Arztregisters tätig war, dann muss eine Umschreibung erfolgen.
Angegeben sind Nummer des bisherigen Arztregisters und der Grund der Umschreibung.