Zuständigkeit
Merkmal-ID:7657
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es werden Daten über die für die Person zuständige Aufnahmeeinrichtung, die zuständige Ausländerbehörde, das zuständige Bundesland und ggf. das Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme und das endgültig zuständige Jugendamt erfasst.
Pflichtangabe
Quelle
Die Erfassung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen, durch die Aufnahmeeinrichtungen, die Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder oder das BAMF.