Wirkung eines Vergleichs
Merkmal-ID:7994
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Information wird im öffentlichen Teil des Klageregisters gemäß § 607 Abs. 1 Nr. 7 ZPO a. F. bekannt gemacht.
Pflichtangabe
Quelle
Ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften.