Begleitende Personen
Merkmal-ID:8087
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es werden bei der Einreise begleitende minderjährige Kinder und Jugendliche, Elternteile, Ehegatten und Lebenspartner erfasst.
Pflichtangabe
Quelle
Die Erfassung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betrauten öffentlichen Stellen, die Aufnahmeeinrichtungen, die Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragte Behörden, die Polizeivollzugsbehörden der Länder, sowie das BAMF.