Zwischenentscheidungen
Merkmal-ID:8142
Allgemeines
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Beschreibung
Gerichtliche Zwischenentscheidungen im Musterfeststellungsverfahren
Pflichtangabe
Quelle
Die Zwischenentscheidungen werden vom übermittelnden Gericht getroffen und auf dessen Veranlassung veröffentlicht.