Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung gemäß AsylG

Merkmal-ID:8160

Durchführung einer Gesundheitsuntersuchung gemäß AsylG

Merkmal-ID:8160

Allgemeines

Zugehöriges Register

Ausländerzentralregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Ausländer

Beschreibung

Gemäß § 62 Abs. 1 AsylG können Ausländerinnen und Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, einer ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten unterzogen werden. Eingetragen wird die Durchführung dieser Gesundheitsuntersuchung einschließlich des Ortes und des Datums.

Pflichtangabe

Quelle

Die Erfassung erfolgt durch die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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