Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens
Merkmal-ID:8163
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Beendigung des Musterfeststellungsverfahrens z. B. durch Urteil oder Vergleich
Pflichtangabe
Quelle
Die Beendigung wird vom übermittelnden Gericht entschieden und auf dessen Veranlassung veröffentlicht.