Durchführung einer Untersuchung gemäß IfSG auf Lungentuberkulose
Merkmal-ID:8180
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Gemäß § 36 Abs. 4 oder 5 IfSG werden Personen, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft unterzubringen sind, einer Untersuchung auf Vorliegen einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose unterzogen. Eingetragen wird die Durchführung dieser Untersuchung einschließlich des Ortes und des Datums.
Pflichtangabe
Quelle
Die Erfassung erfolgt durch die für die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften und die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden.