Jugendgefährdungstatbestände
Merkmal-ID:8257
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Beschreibung
Im Jugendschutzgesetz (JuSchG) werden bestimmte Fallgruppen jugendgefährdender Medien genannt, die von der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien zu indizieren sind. Dies sind unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien sowie Medien, in denen Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahegelegt wird. Über die gesetzlich genannten Jugendgefährdungstatbestände hinaus gibt es auch andere Konstellationen von Medieninhalten, welche geeignet sein können, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu gefährden. Die Prüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer Spruchpraxis mehrere weitere, nicht gesetzlich geregelte Fallgruppen der Jugendgefährdung entwickelt, welche von der Rechtsprechung - soweit sie hierzu Stellung genommen hat - bestätigt worden sind. Hierzu gehören Medien, die die Menschenwürde verletzen, Menschengruppen diskriminieren, den Nationalsozialismus verherrlichen oder verharmlosen, den Drogen- oder exzessiven Alkoholkonsum verherrlichen oder verharmlosen, selbstschädigendes Verhalten nahelegen oder die persönliche Integrität von Kindern und Jugendlichen gefährden.