Ausreisenachweis
Merkmal-ID:8470
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die Eintragung erfolgt ausschließlich für Ausländer, die keine Unionsbürger sind.
Eingetragen wird die Art des Ausreisenachweises, das Datum der Ausreise, der Ausreisestaat sowie der Zielstaat der Ausreise.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden, die mit der Förderung der Ausreisen betrauten öffentlichen Stellen, die Bundespolizei und andere mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden.