Bescheinigungsnummer der Aufenthaltsgestattung
Merkmal-ID:8696
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird - nur bei Nicht-EU-Bürgern - die Nummer der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerbehörden und mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.