Grund der Auskunftssperre
Merkmal-ID:8714
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist der Grund der Auskunftssperre angegeben. In Betracht kommen folgende Fälle: Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG auf Antrag des Betroffenen (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 BMG auf Veranlassung einer Sicherheitsbehörde (bei Gefahr für Leben, Gesundheit, persönlicher Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen).