Betretenserlaubnis
Merkmal-ID:8826
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird die Betretenserlaubnis nach § 11 Abs. 8 AufenthG mit Ausstellungsdatum sowie Dauer der Erteilung.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.