Duldung
Merkmal-ID:8988
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Eingetragen wird die Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung (Duldung), basierend auf § 60a AufenthG. Übermittelt werden stets die Informationen über die Gründe der Duldung, wann die Duldung erteilt wurde, bis wann sie befristet wurde, wann sie widerrufen wird sowie die Nummer der Bescheinigung.Eingetragen werden die Angaben für Unionsbürger, bei denen eine Feststellung des Nichtbestehens oder des Verlusts des Freizügigkeitsrechts vorliegt.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch Ausländerbehörden und durch die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen, oder ggf. die mit grenzpolizeilichen Aufgaben betraute Behörde.