Erteilter Aufenthaltstitel nach Einreise in das Bundesgebiet
Merkmal-ID:9205
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Visum nach § 17 Abs. 1, Abs. 2, § 20 Abs. 1, Abs. 2 AufenthG sowie einem im Verfahren nach § 81a AufenthG erteilten Visum. Eingetragen wird ferner das Erteilungsdatum.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.