Auszugsdatum
Merkmal-ID:9214
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es ist das Datum des Auszugs aus der Wohnung angegeben. Besteht nach dem Auszug aus der Wohnung keine Wohnung mehr im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, so ist das Auszugsdatum identisch mit dem Wegzugsdatum aus dem Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde.
Ist der Einwohner / die Einwohnerin unter Verletzung seiner / ihrer Meldepflicht weggezogen, so ist das Datum der Abmeldung von Amts wegen - Fortschreibung des Melderegisters - anzugeben, wenn kein Auszugsdatum ermittelt werden kann.