Einreise und Aufenthalt nach § 16c AufenthG
Merkmal-ID:9231
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Inkl. Ablehnungsdatum und Ausstellungsdatum der Bescheinigung sowie Gültigkeitsdauer
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.