Einreise und Aufenthalt nach § 19a Abs. 1 AufenthG
Merkmal-ID:9261
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Inkl. Ablehnungsdatum und Ausstellungsdatum der Bescheinigung sowie Gültigkeitsdauer
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.