Vorabzustimmung
Merkmal-ID:9423
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a AufenthG werden bei der Vorabzustimmung gemäß § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 6 AufenthG Daten darüber übermittelt, wann die Vorabzustimmung erteilt wurde, bis wann sie gültig ist und wer die zuständige Auslandsvertretung ist. Erforderliche Dokumente zur Information nach § 81a Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 AufenthG sind insbesondere: – die Vorabzustimmung der Ausländerbehörde, – die Urkunde über die erfolgreich abgeschlossene Berufs- oder Hochschulausbildung, – die Heiratsurkunde und / oder Geburtsurkunden von Kindern bei Familiennachzug nach § 81a Absatz 4 AufenthG, – die Namensänderungsurkunden und Sprachzertifikate.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch die Ausländerbehörden.