Abschiebungsverbot
Merkmal-ID:9537
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Es wird festgestellt, ob ein Abschiebungsverbot nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG vorliegt. Darüber hinaus wird das Datum der Feststellung sowie der jeweilige Zielstaat des Abschiebungsverbots übermittelt.Weiterhin wird übermittelt, ob ein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 AufenthG widerrufen oder zurückgenommen wurde, sowie das Datum des Widerrufs.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung erfolgt durch Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.