Asylstatus
Merkmal-ID:9566
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bei der Erfassung des Asylstatus wird übermittelt, wann ein Asylgesuch geäußert wurde, wann ein Asylantrag gestellt wurde, wann ein Asylantrag ggf. erneut gestellt wurde, ggf. wann ein Asylantrag abgelehnt wurde, wann die Person als Asylberechtigte / -berechtigter anerkannt wurde, ggf. wann die Anerkennung widerrufen oder zurückgenommen wurde, wann die Anerkennung erloschen ist, wann das Asylverfahren eingestellt wurde, ggf. wann ein Asylverfahren auf andere Weise erledigt wurde, wann die Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Absatz 4 AsylG zuerkannt wurde, ggf. wann die Flüchtlingseigenschaft widerrufen oder zurückgenommen wurde, wann die Flüchtlingseigenschaft erloschen ist, wann subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG gewährt wurde, und ggf. wann subsidiärer Schutz nach § 4 Absatz 1 AsylG widerrufen oder zurückgenommen wurde, wann ein Asylantrag vor Einreise gestellt wurde, wann ein Asylantrag vor Einreise erneut gestellt wurde sowie wann ein Asylantrag vor Einreise abgelehnt wurde. Ferner wann über die Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) entschieden wurde und wann die Überstellung an (Staatsangehörigkeitsschlüssel des Dubliner Vertragsstaats) erfolgt ist.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übertragung des überwiegenden Teils der Daten erfolgt durch das BAMF.Die Daten über das Erlöschen der Anerkennung der Asylberechtigung sowie über das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen.Daten über das Asylgesuch können ebenfalls durch Aufnahmeeinrichtungen, durch die Bundespolizei, die Polizeivollzugsbehörden der Länder oder über die Ausländerbehörden erfolgen.