Ankunftsnachweis
Merkmal-ID:9593
Allgemeines
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Übermittelt wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchende / -suchender gemäß § 63a des Asylgesetzes. Hierzu gehören die Seriennummer (AKN-Nummer), das Ausstellungsdatum sowie die Gültigkeitsdauer.
Pflichtangabe
Quelle
Die Übermittlung der Daten erfolgt durch die Ausländerbehörden und die mit der Durchführung ausländerrechtlicher Vorschriften betraute öffentliche Stellen, die Aufnahmeeinrichtungen, die Meldebehörden sowie durch das BAMF.