Vorläufiges Bearbeitungsmerkmal zur Bildung und Anwendung elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale
Merkmal-ID:9966
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Bis zur Bekanntgabe der eindeutigen steuerlichen Identifikationsnummer des Lebenspartners / der Lebenspartnerin durch das Bundeszentralamt für Steuern ist das von der Gemeinde bei der Anmeldung vergebene Vorläufige Bearbeitungsmerkmal des Lebenspartners / der Lebenspartnerin anzugeben.Die rechtliche Grundlage für die Speicherung der Daten basiert auf § 3 Abs. 2 Nr. 2 BMG.