Vorstandsmitglieder, Vertretungsberechtigte
Merkmal-ID:9987
Allgemeines
Merkmalserhebung
Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
Zugehöriges Register
Zugehöriges Informationsobjekt
Beschreibung
Die Genossenschaft muss einen Vorstand haben, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung ihrer Mitglieder bestellt und abberufen. Änderungen sind vom Vorstand zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden. Eingetragen werden hier auch sonstige Vertretungsberechtigte wie zum Beispiel die Liquidatoren.Eingetragen werden die Vorstandsmitglieder bzw. Vertretungsberechtigten jeweils mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort.
Pflichtangabe
Quelle
Eintragungsunterlagen