Vorstandsmitglieder, Vertretungsberechtigte

Merkmal-ID:9987

Vorstandsmitglieder, Vertretungsberechtigte

Merkmal-ID:9987

Allgemeines

Merkmalserhebung

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Dieses Merkmal wird in den folgenden Gebieten erhoben:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Zugehöriges Register

Genossenschaftsregister

Zugehöriges Informationsobjekt

Eingetragene Genossenschaften

Beschreibung

Die Genossenschaft muss einen Vorstand haben, der sie gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder werden von der Generalversammlung ihrer Mitglieder bestellt und abberufen. Änderungen sind vom Vorstand zur Eintragung in das Genossenschaftsregister anzumelden. Eingetragen werden hier auch sonstige Vertretungsberechtigte wie zum Beispiel die Liquidatoren.Eingetragen werden die Vorstandsmitglieder bzw. Vertretungsberechtigten jeweils mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort.

Pflichtangabe

Quelle

Eintragungsunterlagen

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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