Prüfdurchführungsdatei zur Betriebsprüfung von Arbeitgebern
Register-ID:103
Redaktioneller Stand:28.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Die Träger der Rentenversicherung prüfen gemäß § 28p Abs. 1 SGB IV bei den Arbeitgebern, ob diese ihre Meldepflichten und ihre sonstigen Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch IV, die im Zusammenhang mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag stehen, ordnungsgemäß erfüllen. Sie prüfen insbesondere die Richtigkeit der Beitragszahlungen und der Meldungen (§ 28a SGB IV) mindestens alle vier Jahre.
Die vorgenannte Prüfung umfasst zusätzlich die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe durch die Arbeitgeber. Weiterhin teilen die Träger der Rentenversicherung den Trägern der Unfallversicherung die Feststellungen aus der Prüfung bei den Arbeitgebern nach § 166 Abs. 2 des Siebten Buches mit.
Die sog. Prüfdurchführungsdatei ist Teil eines komplexen Datenverarbeitungsverfahrens zur Unterstützung der Durchführung der vorgenannten Prüfungen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
In dem Dateisystem werden durch die tägliche Verarbeitung der Meldungen der Arbeitgeber nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) sämtliche Arbeitgeber Deutschlands mit den für ihre Arbeitnehmer im aktuellen sowie den vergangenen fünf Kalenderjahren abgegebenen Meldungen gespeichert. Das Dateisystem dient grundsätzlich als Basis für die Erstellung von sog. Prüfhilfenlisten, die wiederum die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern darstellen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Das Dateisystem ist als vollständig einzustufen, da sämtliche für den Zweck erforderliche Daten erfasst sind und täglich aktualisiert werden. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass in dem Dateisystems nur die abgegebenen Meldungen des aktuellen sowie der jeweils letzten fünf Kalenderjahre gespeichert werden. Weiterhin umfasst der Speicherumfang nicht den gesamten Inhalt einer DEÜV-Meldung, sondern nur die laut Gesetz definierten Daten.
Periodizität und Aktualität
Die Aktualisierung des Dateisystems erfolgt durch die tägliche Verarbeitung der von den Arbeitgebern bzw. ihren meldenden Stellen erzeugten Meldungen nach der DEÜV. Zu Beginn eines jeden Jahres werden die Meldedaten des am weitesten in der Vergangenheit liegenden Kalenderjahres gelöscht.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Dateisystem wird von der Datenstelle der Rentenversicherungsträger, welche von der Deutschen Rentenversicherung Bund verwaltet wird, geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriff über Web-Anwendungen erhalten:
- Betriebsprüfdienste der Rentenversicherungsträger,
- Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung,
- Bundesagentur für Arbeit sowie
- kommunale Jobcenter.
Automatisierten Zugriff erhalten:
- Datenstelle der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Verfahrens zur Erstellung der Prüfhilfenlisten sowie
- diverse Fachverfahren der Datenstelle der Rentenversicherungsträger.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Arbeitgeber bzw. ihre meldenden Stellen übermitteln die durch sie erzeugte Meldungen nach der DEÜV an die für die jeweiligen Beschäftigten zuständigen Einzugsstellen. Von dort erfolgt die Weiterleitung der Meldungen an die Datenstelle der Rentenversicherungsträger, welche die Meldungen an die kontoführenden Rentenversicherungsträger der jeweiligen Beschäftigen übermittelt. Vor der Weiterleitung werden die Meldungen bei der Datenstelle der Rentenversicherungsträger zur Erfassung in der Prüfdurchführungsdatei verarbeitet.
Verwendung der Registerdaten
Die im Dateisystem vorhandenen Daten dienen originär als Basis für die Erstellung sogenannter Prüfhilfenlisten, welche die Arbeitsgrundlage zur Durchführung der Betriebsprüfungen bei den Arbeitgebern durch die Rentenversicherungsträger darstellen.
Weiterhin werden die gespeicherten Daten von der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung bei ihren Prüfungen zu Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung verwendet.
Der Bundesagentur für Arbeit sowie den kommunalen Jobcentern stehen die Daten zur Erledigung ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Aufgaben als Sozialleistungsträger zur Verfügung.
Letztlich werden die Daten im Rahmen diverser Fachverfahren der Datenstelle der Rentenversicherungsträger genutzt (z. B. Sozialhilfedatenabgleich, rvBEA).
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Die Datenbank wird zur Datenverwaltung genutzt.
Standards zum Datenaustausch (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Wird für den Datentransfer genutzt.
Portale (Werte)
Portale
Die Daten des Dateisystems stehen den Zugriffsberechtigten über diverse Fachportale zur Verfügung.
Fachanwendungen & Anbieter (Werte)
Fachanwendungen & Anbieter
Die Daten des Dateisystems stehen den Zugriffsberechtigten über diverse Fachanwendungen zur Verfügung.