Apothekenverzeichnis

Register-ID:106

Redaktioneller Stand:16.11.2020

Apothekenverzeichnis

Register-ID:106

Redaktioneller Stand:16.11.2020

Allgemeines

Beschreibung

Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA) ist die Spitzenorganisation aller Apothekerinnen und Apotheker.

Unter dem Dach der ABDA haben sich die Apothekerkammern in der Bundesapothekerkammer (BAK) und die Apothekerverbände im Deutschen Apothekerverband e.V. (DAV) zusammengeschlossen. Letzterer ist gesetzlich verpflichtet, ein bundeseinheitliches Apothekenverzeichnis zu führen und den Spitzenverbänden der Krankenkassen zur Verfügung zu stellen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Verzeichnis wird zur Aufgabenerfüllung im Zusammenhang mit den Abrechnungen der Apotheken genutzt.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Die Spitzenverbände der Krankenkassen stellen den Mitgliedsverbänden und den Krankenkassen das Verzeichnis für genannten Zweck zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 293 Abs. 5 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)

Inhalte des Registers

Qualität

Die Apotheken sind verpflichtet, dem DAV die für das Verzeichnis erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Daher ist von einem vollständigem Abdeckungsgrad auszugehen.

Periodizität und Aktualität

Gemäß § 293 Abs. 5 SGB V ist (mindestens) eine monatliche Aktualisierung gesetzlich vorgeschrieben.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Der Deutscher Apothekerverband e.V. (DAV) ist mit der Führung des Apothekenverzeichnisses betraut.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Apothekerinnen oder Apotheker melden ihre Daten entweder direkt oder über den jeweiligen Landesapothekenverband an den DAV.

Verwendung der Registerdaten

Neben dem eigentlich Zweck wird das Apothekenverzeichnis durch die amtliche Statistik genutzt.

Technische Informationen

Standards zur Datenhaltung

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bereitstellung durch elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern.

Standards zum Datenaustausch

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Bereitstellung durch elektronische Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern.

Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Gesundheitspersonalrechnung (EVAS 23621)

Ziele der Nutzung

Gesundheitspersonalrechnung

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen

Nicht verfolgte Ziele:

Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung, Definition / Pflege des Berichtskreises
Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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