Anschriftenregister

Register-ID:110

Redaktioneller Stand:16.05.2025

Anschriftenregister

Register-ID:110

Redaktioneller Stand:16.05.2025

Allgemeines

Beschreibung

Das Statistische Bundesamt führt ein Anschriftenregister, das zu jeder Anschrift die Postleitzahl, die Gemeindebezeichnung, die Straßenbezeichnung mit Hausnummer, die Geokoordinate sowie eine Ordnungsnummer enthält. Darüber hinaus dürfen im Anschriftenregister die folgenden Merkmale geführt werden: Wohnraumeigenschaft, Anzahl der Personen an der Anschrift, Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen sowie die Arten von an der Anschrift vorhandenen Sozial-, Bildungs-, Kultur-, Gesundheits- oder Verwaltungseinrichtungen. Das Anschriftenregister wird zur Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Bundes- und Landesstatistiken genutzt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Anschriftenregister dient der Vorbereitung und Erstellung von Bundes- und Landesstatistiken. Durch Nutzung der Angaben aus dem Anschriftenregister werden einzelne Statistiken von den Aufgaben der Anschriftenpflege entlastet. Weitere Vorteile des Anschriftenregisters sind im Einzelnen:

  • die Bereitstellung von Anschriften in hoher Qualität, z. B. für Stichprobenziehungen,
  • die Historisierung des Anschriftenbestandes, d. h. Dokumentation von Änderungen der Anschriften und des Gebietsstandes, z. B. für die Umrechnung statistischer Ergebnisse auf neue Gebietsstände,
  • die Bereitstellung von zu den Anschriften gehörenden fachlichen Merkmalen, z. B. geographischer Koordinate, Wohnraumeigenschaft
  • sowie die Bereitstellung von räumlichen Gliederungen, z. B. Wahlkreise, NUTS-Regionen, landesspezifische kleinräumige Gliederungen, geographische Gitterzellen für Auswertungen nach administrativen als auch nicht-administrativen Gebietseinheiten.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie übermittelt dem Statistischen Bundesamt ab dem 01. November 2022 jährlich zum 01. November den jeweils aktuellen Datenbestand "Georeferenzierte Adressdaten".

Die technische Weiterentwicklung des Anschriftenregisters erfolgt im Rahmen der Vorbereitung zur Durchführung des Zensus 2031. Es soll mit seinen Funktionalitäten neben dem Zensus 2031 perspektivisch auch anderen Bundes- und Landesstatistiken zur Verfügung stehen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 13 Abs. 2 Bundesstatistikgesetz (BStatG)

Inhalte des Registers

Qualität

Das Anschriftenregister soll fortlaufend über Datenlieferungen aus verschiedenen Quellen der Vermessungsverwaltung, des Melderegisters und der amtlichen Statistik aktualisiert werden. Aufgrund der verschiedenen Datenquellen ist davon auszugehen, dass es sich um einen weitestgehend vollständigen Bestand aller Anschriften in Deutschland handelt.

Es gelten die Qualitätsgrundsätze für statistische Produkte, Qualitätskontrollen und -bewertungen finden in verschiedenen Phasen der Datenaufbereitung statt.

Periodizität und Aktualität

Die Datenlieferungen zu Aktualisierung und Pflege erfolgen mindestens jährlich, wobei die genauen Zeitpunkte je Datenquelle variieren. Basierend auf den gelieferten Anschriften werden Registereinträge aktualisiert, ergänzt oder bislang nicht bekannte Anschriften nach einer Prüfung neu aufgenommen.

Die Daten des Anschriftenregisters werden in der Regel mehrere Jahre gehalten, meist bis die Anschriften in der amtlichen Statistik sicher nicht mehr verwendet werden. Zur Wohnraumeigenschaft, Anzahl der Personen an der Anschrift sowie Zuordnung der Anschrift zu kleinräumigen Gliederungen werden vorherige Stände vier Jahre nach dem Ende des Kalenderjahres gelöscht, in dem die Übermittlung der Daten erfolgt ist.

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Anschriftenregister wird beim Statistischen Bundesamt geführt. Die statistischen Ämter der Länder wirken bei der Pflege des Registers mit.

Die technische Infrastruktur wird im Auftrag des Statistischen Bundesamts vom ITZBund bereitgestellt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Das Register ist nicht öffentlich und unterliegt den Vorgaben zur Geheimhaltung gemäß § 16 BStatG.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Der Anschriftenbestand des Steuerungsregisters nach § 4 ZensVorbG 2022 kann genutzt werden, um das Anschriftenregister zu aktualisieren und zur Pflege des Registers übermittelt das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie jährlich den jeweils aktuellen Datenbestand "Georeferenzierte Adressdaten". Darüber hinaus dürfen zur Pflege und Führung des Registers Angaben aus Bundes- und Landesstatistiken sowie aus allgemein zugänglichen Quellen verwendet werden.

Die statistischen Ämter der Länder dürfen das Anschriftenregister nutzen, soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem BStatG oder einem sonstigen Bundes- oder Landesgesetz erforderlich ist.

Technische Informationen

Datenbanken

Das Anschriftenregister und seine Schnittstellen werden grundlegend technisch überarbeitet. Die abschließende Entscheidung über die Software-Plattform steht noch aus.

Schnittstellen

Das Anschriftenregister und seine Schnittstellen werden grundlegend technisch überarbeitet. Die abschließende Entscheidung über die Software-Plattform steht noch aus.

Standards zur Datenhaltung

Technisch wird das Anschriftenregister derzeit als Datensatz für ein kommerzielles Softwarepaket geführt. Nach der grundlegenden technischen Überarbeitung wird das Anschriftenregister den Standard DIN SPEC 91379 einhalten.

Fachanwendungen & Anbieter

Technisch wird das Anschriftenregister derzeit als Datensatz für ein kommerzielles Softwarepaket geführt. Perspektivisch wird es eine Webanwendung für die Nutzung in der amtlichen Statistik geben.

Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Das dauerhafte Anschriftenregister ist als zentrale Bundesstatistik mit der EVAS Nummer 95111 erfasst.
Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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