Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)
Register-ID:112
Redaktioneller Stand:24.05.2023
Allgemeines
Beschreibung
Im amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen sind Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen, die ihre Eignung für öffentliche Aufträge gegenüber den Industrie- und Handelskammern bzw. den von ihnen getragenen Auftragsberatungsstellen nachgewiesen haben.
Das Verzeichnis enthält IHK-Betriebe, Mischbetriebe, Handwerksunternehmen und freiberuflich Tätige.
Die gebührenpflichtige Eintragung ins amtliche Verzeichnis setzt eine Präqualifizierung voraus, denn nur geeignete Unternehmen, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen, können ins amtliche Verzeichnis eingetragen werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Unternehmen sparen durch eine Eintragung erheblich an Kosten und Zeit. Öffentliche Auftraggeber können sicher sein, dass eine seriöse Überprüfung erfolgte und somit gute Angebote nicht wegen fehlerhafter Eignungsnachweise ausgeschlossen werden müssen.
Die Unternehmen erhalten durch die Eintragung in das amtliche Verzeichnis eine rechtssichere Position in Form einer Eignungsvermutung, die bei der Beteiligung an öffentlichen Aufträgen im Inland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten benötigt wird.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das AVPQ leistet einen Beitrag zur Vereinfachung des Vergaberechts sowohl für Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber und dient dem Bürokratieabbau, da hierdurch die mehrfache Einreichung derselben Unterlagen - bei jeder einzelnen Ausschreibung - vermieden wird. Stattdessen müssen diese Unterlagen nur einmal jährlich eingereicht werden.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das Antragsverfahren soll weiter digitalisiert werden.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Qualität
Da die Eintragung in das Verzeichnis für die Betriebe nicht verpflichtend ist, deckt das Verzeichnis nur einen bestimmten Teil der Liefer- und Dienstleistungsunternehmen ab.
Die Angaben zu den einzelnen Einträgen sind vollständig und auch vollständig geprüft, da ohne Vollständigkeit keine Eintragung erfolgt.
Periodizität und Aktualität
Unternehmen reichen grundsätzlich einmal im Jahr bei der PQ-Stelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die vorgesehenen Dokumente nach der Liste der Eignungsnachweise zur Vorprüfung ein. Nach abschließender Prüfung durch die zuständige IHK wird das Unternehmen im amtlichen Verzeichnis eingetragen.
Aus der Internet-Datenbank ist die Gültigkeit des Zertifikats ersichtlich. Rechtzeitig vor Ablauf des Gültigkeitsdatums fordert die Präqualifizierungsstelle für die IHK das Unternehmen zur Aktualisierung der Einzelnachweise auf. Kommt das Unternehmen dem nicht nach, wird es automatisch aus der Datenbank gelöscht.
Sofern sich innerhalb des Jahres, für das das Zertifikat gültig ist, an den Eignungskriterien beim Unternehmen etwas ändert, ist dieses zur Mitteilung verpflichtet. Diese Änderungen werden dann eingetragen, sofern sie keine Auswirkung auf die Präqualifikation haben. Entfällt hingegen eine Präqualifikationsvoraussetzung, wird das Unternehmen aus dem Verzeichnis gelöscht.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das amtliche Verzeichnis wird vom DIHK e.V., als gemeinsame verzeichnisführende Stelle der Industrie- und Handelskammern, geführt.
Über die Aufnahme ins Verzeichnis entscheidet die zuständige IHK.
Das Verzeichnis wird technisch bei der IHK GfI gehostet.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Das Verzeichnis ist bedingt öffentlich zugänglich.
Zugriffberechtigt (Recherchemöglichkeit) bezüglich des Namens jedes präqualifizierten Unternehmens ist jedermann.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriffsberechtigt auf die Eignungsnachweise hingegen ist nur das eingetragene Unternehmen selbst sowie jeder öffentliche Auftraggeber, dem das präqualifizierte Unternehmen seine Zertifikatsnummer und den Zugangscode im Rahmen der Beteiligung an einer öffentlichen Ausschreibung mitteilt. Darüber hinaus haben die jeweiligen Präqualifizierungsstellen und die eintragenden Industrie- und Handelskammern Zugriffsberechtigung.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Aufnahme in das Verzeichnis muss beantragt werden. Ein Teil des Antrags erfolgt online, der Mantelbogen muss unterschrieben postalisch versendet werden.
Unternehmen reichen grundsätzlich einmal im Jahr bei der PQ-Stelle, die für ihren (Haupt-)Betriebssitz zuständig ist, die vorgesehenen Dokumente nach der Liste der Eignungsnachweise zur Vorprüfung ein.
Verwendung der Registerdaten
Die Verzeichnisdaten werden für die Überprüfung der Eignungsvoraussetzungen im Vergabeverfahren öffentlicher Aufträge genutzt.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Schnittstellen (Werte)
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Es erfolgt keine Verwendung von standardisierten Austauschformaten. Tätigkeitsbeschreibungen werden gemäß CPV-2008 kodiert.