Agrarorganisationenregister

Register-ID:116

Redaktioneller Stand:26.03.2025

Agrarorganisationenregister

Register-ID:116

Redaktioneller Stand:26.03.2025

Allgemeines

Beschreibung

Im Agrarorganisationenregister werden alle Agrarorganisationen zentral erfasst.

Agrarorganisationen im Sinne des Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Inhabern / Inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen und staatlich anerkannt worden sind.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient interessierten Erzeugern / Erzeugerinnen als Recherchequelle in Form einer Datensammlung. So kann recherchiert werden, ob es in der Region bereits eine passende Agrarorganisation gibt, der man sich anschließen kann.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Erzeugnisse zu verbessern, können sich Landwirte / -wirtinnen einer bestimmten Erzeugerorganisation anschließen. Mit dem Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz wird die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden sowie deren Freistellung vom Kartellverbot geregelt.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Inhalte des Registers

Qualität

Der Datenbestand ist als vollständig einzustufen, abhängig vom Aktualisierungszeitpunkt durch die anerkennenden Stellen der Bundesländer. Sofern einzelne Datenfelder nicht befüllt werden, erfolgt eine Rückfrage bei den anerkennenden Stellen. Es erfolgt eine Sichtkontrolle auf Vollständigkeit und fachliche Plausibilität.

Periodizität und Aktualität

Vierteljährlich erfolgt eine Aktualisierung des Datenbestands sowie eine Aufnahme neuer Daten in das Register. Fünf Jahre nach Wegfall oder Ruhen der Anerkennung werden die gespeicherten Daten gelöscht.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Agrarorganisationenregister wird zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Das Register ist öffentlich einsehbar. Die BLE bietet zum einen eine webbasierte Datenbankrecherche an, über die sich interessierte Nutzerinnen und Nutzer über einzelne Agrarorganisationen informieren können. Zum anderen wird ein vollständiger XML- Datenexport zum Download bereitgestellt.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die zuständigen Stellen der Länder übermitteln der BLE vierteljährlich die in das Register einzutragenden Daten in elektronischer Form via Internet.

Die Stellen der Bundesländer sowie der Bund haben Schreibzugriff.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten werden für Meldungen an die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/232, Artikel 5 verwendet.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Ja

Open Data-Tauglichkeit

Der Datenbestand ist Open Data-tauglich und ist auf GovData als Open Data verzeichnet. Der Datenbestand wird unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 im XML-Format bereitgestellt.

Technische Informationen

Datenbanken

Die BLE bietet eine öffentlich zugängliche Recherchedatenbank an.

Schnittstellen (Werte)

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Das Register wird elektronisch geführt und die Eingabe der Daten erfolgt per browser-basierten Formular.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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