Agrarorganisationenregister
Register-ID:116
Redaktioneller Stand:26.03.2025
Allgemeines
Beschreibung
Im Agrarorganisationenregister werden alle Agrarorganisationen zentral erfasst.
Agrarorganisationen im Sinne des Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetzes sind Zusammenschlüsse von Inhabern / Inhaberinnen landwirtschaftlicher Betriebe, die gemeinsam den Zweck verfolgen, die Erzeugung und den Absatz den Erfordernissen des Marktes anzupassen und staatlich anerkannt worden sind.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Register dient interessierten Erzeugern / Erzeugerinnen als Recherchequelle in Form einer Datensammlung. So kann recherchiert werden, ob es in der Region bereits eine passende Agrarorganisation gibt, der man sich anschließen kann.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Erzeugnisse zu verbessern, können sich Landwirte / -wirtinnen einer bestimmten Erzeugerorganisation anschließen. Mit dem Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetz wird die staatliche Anerkennung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden sowie deren Freistellung vom Kartellverbot geregelt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Der Datenbestand ist als vollständig einzustufen, abhängig vom Aktualisierungszeitpunkt durch die anerkennenden Stellen der Bundesländer. Sofern einzelne Datenfelder nicht befüllt werden, erfolgt eine Rückfrage bei den anerkennenden Stellen. Es erfolgt eine Sichtkontrolle auf Vollständigkeit und fachliche Plausibilität.
Periodizität und Aktualität
Vierteljährlich erfolgt eine Aktualisierung des Datenbestands sowie eine Aufnahme neuer Daten in das Register. Fünf Jahre nach Wegfall oder Ruhen der Anerkennung werden die gespeicherten Daten gelöscht.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Das Agrarorganisationenregister wird zentral von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Das Register ist öffentlich einsehbar. Die BLE bietet zum einen eine webbasierte Datenbankrecherche an, über die sich interessierte Nutzerinnen und Nutzer über einzelne Agrarorganisationen informieren können. Zum anderen wird ein vollständiger XML- Datenexport zum Download bereitgestellt.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die zuständigen Stellen der Länder übermitteln der BLE vierteljährlich die in das Register einzutragenden Daten in elektronischer Form via Internet.
Die Stellen der Bundesländer sowie der Bund haben Schreibzugriff.
Verwendung der Registerdaten
Die Registerdaten werden für Meldungen an die Generaldirektion Landwirtschaft der Europäischen Kommission gemäß der delegierten Verordnung (EU) 2016/232, Artikel 5 verwendet.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Der Datenbestand ist Open Data-tauglich und ist auf GovData als Open Data verzeichnet. Der Datenbestand wird unter der Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 im XML-Format bereitgestellt.
Technische Informationen
Datenbanken
Die BLE bietet eine öffentlich zugängliche Recherchedatenbank an.
Schnittstellen (Werte)
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Das Register wird elektronisch geführt und die Eingabe der Daten erfolgt per browser-basierten Formular.