Regionalnachweisregister (RNR)

Register-ID:123

Redaktioneller Stand:14.05.2025

Regionalnachweisregister (RNR)

Register-ID:123

Redaktioneller Stand:14.05.2025

Allgemeines

Beschreibung

Im Regionalnachweisregister werden Nachweise verwaltet, aus denen hervorgeht, in welcher EEG-Anlage eine bestimmte Menge Strom aus erneuerbaren Energien produziert wurde. In einer elektronischen Datenbank werden die Ausstellung, die Übertragung und die Entwertung von Regionalnachweisen registriert.

Ein Regionalnachweis ist ein elektronisches Dokument, das die regionale Herkunft des Stroms aus erneuerbaren Energien nachweist.

Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird.

Der Betreiber einer Anlage kann einen solchen Nachweis beantragen, wenn der Strom der Anlage über die Marktprämie gefördert wird.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Regionalnachweisregister ist seit Jahresbeginn 2019 in Betrieb und ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für EEG-Strom. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt (UBA) sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal an eine Verbraucherin oder einen Verbraucher verkauft wird.

Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen. Regionalnachweise bieten einem Stromvertrieb die Möglichkeit, ihren Kunden den Strom einer ganz bestimmten, mit der Marktprämie geförderten Anlage zuzuordnen.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Regionalnachweiskonzept soll vor allem zur Steigerung der Akzeptanz der Energiewende vor Ort beitragen: Regionalnachweise ermöglichen so den Verkauf von „Regionalstrom“.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Inhalte des Registers

Qualität

Gemäß der Vollzugsaufgabe RNR-Betrieb ist der Datenbestand vollständig, allerdings decken die im Regionalnachweisregister erfassten Daten nur einen geringen Teil des Strommarktes ab. Die Angaben der vorhandenen Einträge sind jedoch vollständig, da die wichtigsten Daten über Pflichtfelder abgefragt werden.

Für bestimmte Angaben gibt es definierte Eingabemöglichkeiten (z. B. Postleitzahl, Ort, Staat). Neben einer maschinellen Prüfung werden manuelle Plausibilitätsprüfungen durchgeführt. Die Stammdaten der Akteure werden von der Registerverwaltung des UBA geprüft. Die Stammdaten der Anlagen werden in der Regel nicht manuell durch das UBA geprüft, sondern durch die Netzbetreiber. Nur im Ausnahmefall, wenn es im weiteren Verlauf zu Problemen kommt (z. B. weil der Netzbetreiber eine Anlage nicht verifizieren kann) gibt es eine Plausibilitätsprüfung für eine Stromerzeugungsanlage.

Periodizität und Aktualität

Die Daten werden anlassbezogen aufgenommen und der Bestand des Registers wird fortlaufend ergänzt. Neuanträge und Stammdatenänderungen erfolgen fast täglich. Eingehende Registrierungsanträge werden ständig bearbeitet.

Für die Datenaktualisierung sind die Registerteilnehmer verantwortlich, welche die Aktualisierung anlassbezogen vornehmen. In Ausnahmefällen (z. B. die Änderung der Mobilnummer) ändert die Registerverwaltung des UBA die eingetragenen Daten.

Die Daten werden bedarfsgerecht gehalten, solange eine Registrierung Bestand hat. Die Löschung einer Registrierung oder eines Kontos erfolgt auf Antrag. Im Veraktungssystem werden die Daten noch 10 Jahre gehalten. Danach erfolgt die endgültige Löschung.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Das Regionalnachweisregister wird beim UBA geführt. Mit der technischen Registerführung ist ein externer IT-Dienstleister beauftragt.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Das Umweltbundesamt darf Daten an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie an die Bundesnetzagentur übermitteln, soweit dies im Einzelfall für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Ferner kann das Umweltbundesamt Daten an denjenigen Netzbetreiber übermitteln, der für die Auszahlung der Marktprämie nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zuständig ist.

Der Datenzugang erfolgt in der Bereitstellung eines Datenauszugs.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Datenaufnahme erfolgt durch Registrierungsanträge, die die Registerteilnehmer ausfüllen und absenden. Die Datenänderungen erfolgen durch Stammdatenänderungen durch die Registerteilnehmer/Kontoinhaber selbst oder ihre Dienstleister sowie durch die Registerverwaltung. Anlagenstammdatenänderungen erfolgen darüber hinaus durch Eintragungen der zugeordneten Umweltgutachter und Netzbetreiber. Bezüglich der Stromproduktionsdaten gibt es einen Datenaustausch mit den Netzbetreibern. Die Bewegungsdaten ergeben sich aus den Regionalnachweis-Transfers. Die Informationen zu den entwerteten Regionalnachweisen nutzen die Stromlieferanten für ihre Stromkennzeichnung.

Verwendung der Registerdaten

Die Daten des Regionalnachweisregisters werden zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Regionalnachweisen genutzt. Die Stromlieferanten nutzen die entwerteten Regionalnachweise für ihre regionale Grünstromkennzeichnung. Diese erhalten die Stromverbraucher mit ihrer Stromrechnung.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Das Regionalnachweisregister wird mit einem Datenbankserver und zwei Applikationsservern betrieben. Für den E-Mail-Versand wird ein Mailserver verwendet.

Umstellung erfolgt von Oracle-SQL auf Microsoft SQL.

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Der Datenaustausch mit den Netzbetreibern bezüglich der Stromproduktionsdaten findet über eine EDIFACT-Schnittstelle durch spezielle EDIFACT-Mails statt.

Darüber hinaus existiert eine mTAN-Schnittstelle für den Versand von SMS. Die Übermittlung von Kassenzeichen und Einzahlungen im Rahmen der Gebührenabrechnung läuft über die Bundeskasse (ePayBL). Zum Austausch von Akteurs- und Anlagenstammdaten besteht eine Schnittstelle zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR). Weitere Schnittstellen sind in Planung.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Die Kommunikation über die Schnittstellen findet zumeist über XML oder spezielle Mails statt. Im Rahmen der exportierbaren Reports werden PDF-, CSV-, XLS-, XLSX-Dokumente ausgegeben.

Portale

Das UBA stellt ein webbasiertes Portal zur Registrierung und Verwaltung der Daten der Registerteilnehmer zur Verfügung, das Regionalnachweisregister. Hierüber werden die Regional(strom)nachweise ausgestellt, übertragen und entwertet.

Die Herkunftsnachweise sind elektronisch erstellte und übermittelte Nachweise. Datenbankauszüge für Dritte sind nicht möglich.

Fachanwendungen & Anbieter

Das UBA stellt ein webbasiertes Portal zur Registrierung und Verwaltung der Daten der Registerteilnehmer zur Verfügung, das Regionalnachweisregister. Hierüber werden die Regional(strom)nachweise ausgestellt, übertragen und entwertet.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
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Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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