Heimtierausweisdatenbank

Register-ID:127

Redaktioneller Stand:02.11.2021

Heimtierausweisdatenbank

Register-ID:127

Redaktioneller Stand:02.11.2021

Allgemeines

Beschreibung

Der EU-Heimtierausweis ist ein Dokument nach einheitlichem Muster, mit dem Tierhalterinnen und Tierhalter bei Grenzübertritten innerhalb der Europäischen Union den Nachweis führen müssen, dass ein als Heimtier gehaltener und über die Grenze zu verbringender Hund, eine Katze oder ein Frettchen, über die dafür erforderlichen Gesundheitsmaßnahmen, zu dem regelmäßig ein wirksamer Impfschutz gegen Tollwut gehört, verfügt. Der Ausweis darf nur von dazu ermächtigten Tierärztinnen und Tierärzten ausgestellt werden; in Deutschland können alle Tierärztinnen und Tierärzte diese Ermächtigung auf Antrag erhalten. Diese müssen vor Ausstellen des Ausweises kontrollieren, ob das Heimtier ordnungsgemäß gekennzeichnet ist bzw. es erst mit einem Microchip zu kennzeichnen und danach zu impfen und die entsprechenden Angaben im Pass einzutragen.

Für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben gemäß Art. 23 Abs. 1 der VO (EU) 576 / 2013 wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) sowie den obersten Landesbehörden festgelegt, dass die Registrierung der Tierärztinnen und Tierärzte im Erfassungssystem der HIT-Datenbank erfolgt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die zuständige Behörde hat sicherzustellen, dass Blankoausweise nur an ermächtigte Tierärztinnen und Tierärzte ausgegeben werden. Daher wird das Ausgabe- und Kontrollverfahren mit Hilfe der Heimtierausweis-Datenbank der HIT-Datenbank etabliert.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Ursprung der HIT-Datenbank war die Einführung der Rinderdatenbank aufgrund der BSE-Krise. Dadurch, dass sich alle Länder und später der Bund auf den zentralen Betrieb beim StMELF in Bayern einigten und eine zentrale, etablierte Struktur zur Verfügung stand, wurde die Datenbank sukzessive um weitere Teile erweitert.

Neben oben genannten Meldungen werden für Rinder, Schweine sowie Schafe und Ziegen entsprechende Meldungen zentral gespeichert (HIT-Datenbank), Meldungen im Rahmen der Überwachung der Aquakulturbetriebe gemäß Richtlinie (EG) 2006 / 88 in Verbindung mit der Fischseuchenverordnung erfasst (Aquakulturdatenbank), die Daten der Überwachung der Zirkusbetriebe und Dressurnummern und verantwortlichen Personen nach Zirkusregisterverordnung erfasst (Zirkusregister), Meldungen zur Überwachung der Antibiotikaanwendungen in Mastbetrieben gemäß Arzneimittelgesetz erfasst (TAM-Datenbank) sowie die von den hierfür zuständigen Stellen ausgegebene Equidenpässe von diesen Stellen gemeldet (Equidendatenbank).

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Datenbank wurde über die Jahre sukzessive um verschiedene Bereiche erweitert. Der Bund und die Länder sind Auftraggeber, diese werden initiativ, wenn andere / neue Rechtsbereiche über die vorhandenen Strukturen abgebildet werden sollen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

EU-Recht

Rechtsgrundlagen

Inhalte des Registers

Qualität

Grundsätzlich sind die zuständigen Behörden für die Überwachung der Einhaltung zuständig. Die an die HI-Tier übermittelten Meldungen werden Plausibilitätsprüfungen unterzogen.

Periodizität und Aktualität

Es bestehen keine Meldefristen.

In der Regel einmalige Meldung; anlassbezogene Ergänzungen oder Korrekturen durch Adressdatenstellen der Länder bzw. drucklegende Stellen oder den Tierarzt / die Tierärztin.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Technischer Betreiber der HIT-Datenbank ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) im Auftrag des Bundes und der Länder. Ein Teil der technischen Dienstleistung wird vom IT-DLZ Bayern durchgeführt. Erhebende Stellen sind die Länder bzw. die jeweils - abhängig vom betroffenen Bereich - zuständigen Behörden.

Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Zugriffe erhalten von den zuständigen Stellen der Länder die dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen und die zuständigen Überwachungsbehörden.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Nach Vergabe einer Betriebsnummer und PIN durch die Adressdatenstelle des Bundeslandes können alle dem jeweiligen Rechtsbereich unterworfenen Meldepflichtigen die Meldungen in der Datenbank durchführen und eigene Meldungen abfragen. Überwachungsbehörden haben Kompetenz für ihren Zuständigkeitsbereich (Datenabfragen). Es werden standardmäßig keine Daten vonseiten des Datenbankbetreibers an andere Stellen geliefert, die zuständigen Stellen greifen mittels eigener Zugänge und entsprechenden Kompetenzen auf die benötigten / relevanten Daten zu.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Das System ist in Form einer Drei-Schichtenarchitekur mit Datenbank (PostgreSQL), Java basiertem Applikationsserver und unterschiedlichen Clientprogrammen als Frontend aufgebaut.

Schnittstellen

Die Kommunikation zwischen zweiter und dritter Schicht findet mittels eines eigens entwickelten, verschlüsselten, IP-Socket basierten "HIT-Protokoll" statt. Als Clients stehen Web-Frontends, Batchprogramme oder Software von Drittherstellern zur Verfügung.

Details zu den Meldungen, Schnittstellen und HIT-Protokoll sind dokumentiert im Entwicklungsbereich der Website.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Standards zum Datenaustausch

Das offene, eigens entwickelte, verschlüsselte, IP-Socket basierte "HIT-Protokoll" inklusive eigener SQL-ähnlicher Abfragesyntax "HIT query language" hat sich seit 1999 als "Industrie-Standard" für den Austausch der HIT und ZID-Daten etabliert. Es wird durch Regional- und Verwaltungsstellen der Länder und des Bundes sowie privaten Softwareanbietern genutzt. Details sind öffentlich einsehbar im Entwicklungsbereich.

Fachanwendungen & Anbieter

Meldungen können über das Meldeportal der HIT-Datenbank vorgenommen werden. Es werden von Dritten (Softwarehersteller, Dienstleister) verschiedene Softwareprodukte angeboten, die aus ihren (Management-)Systemen die relevanten Daten für verpflichtende Meldungen übermitteln. Verschiedene Länderportale (z. B. iBALIS) bzw. Fachanwendungen der Länder verwenden die HIT/ZID-Schnittstelle.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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