Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse

Register-ID:135

Redaktioneller Stand:30.06.2026

Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse

Register-ID:135

Redaktioneller Stand:30.06.2026

Allgemeines

Beschreibung

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte führen die Kaufpreissammlungen. Gemäß Baugesetzbuch wird jeder Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der beurkundenden Stelle (Notarinnen bzw. Notare) in Abschrift dem zuständigen Gutachterausschuss übersandt. Zusätzlich sind Zuschlagsbeschlüsse bei Zwangsversteigerungsverfahren und Grundstücksübertragungen bei Enteignungen mitzuteilen. Zusätzlich zu den Verträgen des Eigentumsübergangs an Grundstücken oder der Begründung eines Erbbaurechts werden auch die Kaufverträge von Eigentumswohnungen von Notarinnen und Notaren an den zuständigen Gutachterausschuss übersandt. Diese Daten werden durch weitere Angaben, wie beispielsweise des Liegenschaftskatasters oder des jeweiligen Flächennutzungs- und Bebauungsplans ergänzt und in der Kaufpreissammlung erfasst. Oftmals werden nachgelagerte Käuferbefragungen durchgeführt, um zum Kauffall jeweils möglichst vollumfängliche Informationen für die weitere Auswertung zu erhalten.

Die Datenhaltung erfolgt nicht nach bundesweit einheitlichen Vorschriften, sondern in Abhängigkeit von der registerführenden Stelle auf Landes- oder kommunaler Ebene und ist somit länderspezifisch sowie auch innerhalb eines Bundeslandes heterogen. In Nordrhein-Westfalen ist jedoch eine zentrale Kaufpreissammlung eingerichtet, die die Gutachterausschüsse nach landesrechtlichen Vorgaben befüllen.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Gutachterausschüsse werten die Kaufpreissammlungen aus, ermitteln daraus Bodenrichtwerte sowie sonstige zur Wertermittlung erforderliche Daten. Sie erteilen bei berechtigtem Interesse Auskünfte aus den Kaufpreissammlungen und erstellen Verkehrswertgutachten sowie Immobilienmarktberichte.

Die Informationen bilden das Geschehen am Immobilienmarkt transparent ab. Bodenrichtwerte bieten jedermann und für vielfältige Zwecke eine Orientierung über das Bodenpreisniveau. So dienen sie Sachverständigen und Finanzbehörden der marktgerechten Erstellung von Gutachten bzw. steuerlichen Festsetzungen (Grundsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) und dienen auch als Indikator der Lagequalität von verkauften Immobilien.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Mit Ende der Preisstoppverordnung und Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahr 1960 wurden die Gutachterausschüsse als unabhängige Kollegialgremien installiert, um den Marktteilnehmern/-innen die Möglichkeit zu bieten, sich (neutrale) Informationen zum Grundstücksmarkt zu beschaffen (Markttransparenz).

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Aufgrund des eNoVA-Gesetzes (Gesetz zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen) muss die Möglichkeit geschaffen werden, den Fragebogen digital zu beantworten.

Länderspezifische Unterschiede
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Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§§ 192 ff. Baugesetzbuch *) (BauGB)
Landesrechtliche Bestimmungen

Inhalte des Registers

Qualität

Bundesweit werden alle Kaufverträge von den beurkundenden Stellen an die zuständigen Gutachterausschüsse übermittelt und dort vollständig und in jedem Bundesland einheitlich nach landesrechtlichen Vorschriften erfasst. Nicht erfassbar sind Share-Deals und Kaufverträge, die bei ausländischen Notarinnen und Notaren beurkundet werden.

Relevante Daten, die nicht im Kaufvertrag enthalten sind (z. B. Baujahr, Wohnfläche, Bruttogrundfläche) werden durch nachgelagerte Käuferbefragungen oder Recherchen in den Bauakten, geographischen Informationssystemen, Bauanträgen, teilweise über Fragebogen oder Ortsbesichtigungen ermittelt. Die nachgelagerten Käuferbefragungen der Gutachterausschüsse zu den Vertragsobjekten unterscheiden sich und weder die Art der Datenerhebung noch welche Merkmale erhoben werden, ist länderübergreifend einheitlich. Darüber hinaus ist die Beantwortung der Befragung zwar prinzipiell verpflichtend, Zwangsmittel werden jedoch nicht bzw. nur in Ausnahmefällen durchgesetzt. Der Datenbestand ist von daher weder einheitlich noch vollständig.

Plausibilitätskontrollen erfolgen - zumeist programmgestützt – bei Erfassung und durch weitere anlassbezogene Auswertungen. Ein automatisierter Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt.

Länderspezifische Unterschiede
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Periodizität und Aktualität

Die Daten werden stetig erfasst und fortlaufend anlassbezogen ergänzt. Aktualisierungen finden bei fehlerhaften Daten und im Rahmen von Nachbewertungen statt. Die Daten werden auf Dauer gehalten, eine Löschung ist nicht vorgesehen.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Zuständigkeiten

Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sind Einrichtungen des Landes, die für die Bereiche der Landkreise und kreisfreien Städte gebildet wurden. Ihre Geschäftsstellen sind meist bei den Kataster- und Vermessungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte eingerichtet und für die Registerführung zuständig.

Die technische Registerführung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern sind die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse auch für die technische Registerführung zuständig.

Länderspezifische Unterschiede
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Öffentliche Datenbereitstellung

Kein

Öffentlicher Datenzugang

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Nicht-öffentlicher Datenzugang

Die Kaufpreissammlung ist nicht öffentlich. Einen unmittelbaren Zugriff auf die Kaufpreissammlung kann nur das zuständige Finanzamt erhalten (§ 195 Abs. 2 Satz 1 BauGB). Wer eine Auskunft erhalten kann, ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In den meisten Ländern ist die Auskunft auf öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige sowie Behörden und sonstige Personen mit berechtigtem Interesse und Vorliegen eines begründeten Verwendungszwecks beschränkt. Die Auskunft erfolgt digital oder analog als Tabellendaten.

Auch der Umfang der Auskünfte ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Personenbezogene Daten sind nie enthalten.

Länderspezifische Unterschiede
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Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Eingehende Datenlieferungen erfolgen durch die Notarinnen und Notare in analoger Form. Bisher übersenden nur wenige Notarinnen und Notare die Kaufverträge digital. Ergänzende Daten zur Kaufpreissammlung werden über Fragebögen in analoger Form erhoben bzw. teilweise automatisiert aus weiteren Datenquellen (Liegenschaftskataster oder Bauleitplanung) gezogen.

Eine regelmäßige Übermittlung der Daten der Kaufpreissammlung findet an die statistischen Ämter von Bund und Land statt. Hierbei werden die Daten quartalsweise über das Portal eSTATSTIK.core übermittelt. Dem Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse (AK-OGA) werden keine einzelnen Kauffalldatensätze, sondern nur zusammenfassende Auswertungen zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geben auf Anforderung einzelne Kauffalldatensätze oder auch zusammenfassende Auswertungen in digitaler Form zur Ermittlung wertrelevanter Daten bzw. zur Erstellung von Immobilienmarkt- oder Grundstücksmarktberichten ab.

Länderspezifische Unterschiede
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Verwendung der Registerdaten

Die Kaufpreissammlung ist die Datenbasis für die Aufgaben der Gutachterausschüsse, insbesondere die Ermittlung der für die Wertermittlung erforderlichen Daten, die Erstellung der Immobilien- bzw. Grundstücksmarktberichte, die Erstellung von Gutachten und Landesimmobilien- bzw. Landesgrundstücksmarktberichten. Daneben werden die Daten der Kaufpreissammlung als Auskünfte und Auswertungen an Dritte abgegeben sowie für die amtliche Statistik (Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, Preisindizes für Wohnimmobilien, Kaufwerte für Bauland, Vermögensrechnung) bereit gestellt.

Der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse erhält aggregierte Informationen zur Erstellung des Immobilienmarktberichts Deutschland. Anonymisierte Daten werden darüber hinaus für Wissenschafts- und Forschungszwecke zur Verfügung gestellt.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Keine Open Data-Tauglichkeit, da adressgenaue Kaufpreise sensible personenbezogene Informationen darstellen.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Datenbanken

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Schnittstellen (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Schnittstellen

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zur Datenhaltung (Werte)

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zur Datenhaltung

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Standards zum Datenaustausch

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Portale

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Fachanwendungen & Anbieter

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
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Bezug zur amtlichen Statistik

Nutzungen des Datenbestands

  • Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke (EVAS 61521)
  • Preisindizes für Wohnimmobilien (EVAS 61262)
  • Kaufwerte für Bauland (EVAS 61511)
  • Vermögensrechnung (EVAS 81611)

Ziele der Nutzung

Kaufwerte für landwirtschaftliche Grundstücke

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung

Nicht verfolgte Ziele:

Definition / Pflege des Berichtskreises

Preisindizes für Wohnimmobilien

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung

Nicht verfolgte Ziele:

Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Definition / Pflege des Berichtskreises

Kaufwerte für Bauland

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung

Nicht verfolgte Ziele:

Definition / Pflege des Berichtskreises

Vermögensrechnung

Verfolgte Ziele:

Ersetzen von Erhebungen / Erhebungsmerkmalen, Zwecke der Qualitätssicherung / Qualitätsverbesserung

Nicht verfolgte Ziele:

Ergänzen der Erhebung / Schaffung neuer Analysemöglichkeiten, Definition / Pflege des Berichtskreises