Förderdatenbank des Bundes
Register-ID:159
Redaktioneller Stand:11.03.2026
Allgemeines
Beschreibung
Die Förderdatenbank des Bundes ist ein zentrales Informationsportal der Bundesregierung zu Förderleistungen von Bund, Ländern und der Europäischen Union. Sie stellt strukturierte Informationen zu Fördermöglichkeiten bereit und unterstützt Unternehmen, Kommunen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen sowie Privatpersonen bei der Suche nach passenden Förderprogrammen. Die Förderdatenbank führt selbst keine Förderverfahren durch, sondern stellt Informationsmodule zu Förderleistungen bereit und verweist auf die zuständigen Fördergeber und Ansprechpunkte. Aktuell sind in der Förderdatenbank etwa 2.500 antragsoffene Förderprogramme eingepflegt (Stand: Februar 2026). Mit Hilfe einer Suchfunktion und verschiedenen Filtereinstellungen kann das aktuelle Förderangebot nach Förderungen für das eigene Vorhaben durchsucht werden. Die Förderdatenbank leistet damit einen aktiven Beitrag dazu, die Transparenz in der Förderlandschaft zu erhöhen.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Förderdatenbank dient der transparenten Darstellung öffentlicher Förderleistungen in Deutschland. Ziel ist es, Förderangebote verschiedener staatlicher Ebenen zentral auffindbar zu machen und die Recherche nach geeigneten Fördermöglichkeiten zu erleichtern.
Als Serviceangebot des BMWE stellt die Förderdatenbank Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Kammern, Wirtschaftsverbänden, Intermediären sowie Ländern und Kommunen aktuelle Informationen zu Förderleistungen des Bundes und der Länder sowie der EU bereit. Sie informiert umfassend über bestehende Förderangebote, aktuelle Entwicklungen im Förderbereich sowie über allgemeine Rahmenbedingungen und Antragsverfahren.
Darüber hinaus ist die Förderdatenbank ein wichtiges Informationsinstrument für verschiedene Beratungsangebote, insbesondere für die Finanzierungs- und Förderberatung sowie entsprechende Hotlines.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Förderdatenbank ist kein klassisches Verwaltungsregister, sondern ein Informationssystem zur strukturierten Darstellung von Förderleistungen. Die Inhalte werden redaktionell gepflegt und basieren auf veröffentlichten Förderrichtlinien, Ausschreibungen und Förderaufrufen der zuständigen Fördergeber auf Bundes-, Landes- und EU-Ebene.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Das BMWE treibt mit dem Projekt „Förderdatenbank“ den nutzerfreundlichen, unbürokratischen, schnellen, digitalen und zentralen Zugang zu Förderungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen voran. Ziel ist es, ein umfassendes Online-Portal für Förderleistungen von der EU, des Bundes und der Ländern bereitzustellen. Förderinteressierte sollen die passende Förderung über das Förderportal suchen, finden und beantragen können sowie während des gesamten Förderprozesses mit der fördergebenden Stelle über das Portal interagieren können. Für fördergebende Stellen soll das Portal Arbeitserleichterungen und Effizienzgewinne ermöglichen, etwa durch verbesserte Auswertungsmöglichkeiten und eine vereinfachte Antragsgenerierung.
Grundlage für die aktuelle Weiterentwicklung ist der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 4. Dezember 2025 im Rahmen der „Föderalen Modernisierungsagenda“ von Bund und Ländern, der eine stärkere Bündelung und bessere Auffindbarkeit staatlicher Förderangebote vorsieht. In diesem Zusammenhang wird die bestehende Förderdatenbank des Bundes perspektivisch in die "Förderzentrale Deutschland" (https://foerderzentrale.gov.de/) überführt und dort als zentraler Bestandteil integriert.
Internetauftritt, Quellen
Inhalte des Registers
Qualität
Die Förderdatenbank wird im Rahmen der folgenden Aufnahme- bzw. Abgrenzungskriterien fortlaufend durch eine Fachredaktion betreut:
Förderprogramm:
Unter einem Förderprogramm wird eine generell-abstrakte Regelung zur finanziellen Förderung von Projekten bzw. Vorhaben verstanden. Generell ist eine Regelung, wenn sie sich an eine Mehrzahl von Personen oder Organisationen mit vergleichbaren Voraussetzungen richtet. Abstrakt ist eine Regelung, die auf eine Mehrzahl von Sachverhalten bzw. Vorhaben anwendbar ist. Damit sind Förderprogramme insbesondere von Einzelprojekten bzw. der Förderung einzelner Adressaten abgrenzbar.
Fördergrundlagen (Handlungsgrundlagen):
Als Fördergrundlage wird das Regelwerk (z. B. eine Richtlinie) bezeichnet, das die Vergabe von Fördermitteln für einen bestimmten Bereich normiert. Sie ist generell, da sie für alle potenziellen Antragsteller gleichermaßen gilt, und abstrakt, da sie für alle Vorhaben angewendet wird, die das definierte Ziel erfüllen. Damit schafft sie einen objektiven Rahmen für Förderprogramme und grenzt diese von individuellen Einzelfallentscheidungen ab.
Projektförderung:
Es handelt sich grundsätzlich um freiwillige Leistungen der öffentlichen Hand zur finanziellen Förderung von Projekten (Projektförderung im Sinne der Finanzierung zeitlich, sachlich und finanziell abgrenzbarer Vorhaben). Dies wird in den Richtlinien in der Regel durch einen Verweis auf §§ 23, 44 BHO bzw. LHO verdeutlicht.
Nicht berücksichtigt werden insbesondere Förderangebote, auf die ein gesetzlicher Anspruch besteht (Sozial- bzw. Transferleistungen), steuerliche Hilfen, reine Informations- und Beratungsangebote (z. B. Internetportale), Sachleistungen sowie die institutionelle Förderung im Sinne einer projektunabhängigen Grundfinanzierung von Einrichtungen. Bei gesetzlichen Leistungen werden aus inhaltlichen Gründen in geringem Umfang Ausnahmen gemacht (z. B. Aufstiegs-BAföG).
Abgrenzung nach Fördergebern:
Aufgenommen werden Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Nicht aufgenommen werden insbesondere Programme von Kommunen, privaten Stiftungen sowie anderen privaten Trägern.
Abgrenzung nach Fördernehmern:
Aufgenommen werden grundsätzlich alle Programme, die sich an die in der bestehenden Datenbank unter „Antragsberechtigte“ genannten Gruppen richten. Der Kreis der Antragsteller muss offen sein und darf also nicht bereits individuell abschließend bestimmt sein (s. o. „generell“).
Thematische Abgrenzung:
Aufgenommen werden grundsätzlich alle Programme, die thematisch den Förderbereichen der Datenbank zugeordnet werden können (von Arbeit bis Wohnungsbau).
Zeitliche Abgrenzung:
Die Programme müssen grundsätzlich antragsoffen sein. Bekanntmachungen mit kurzen Laufzeiten werden aufgenommen, wenn Anträge mindestens vier Wochen oder länger gestellt werden können (bei wichtigen Programmen auch kürzer) oder bereits weitere Antragsrunden angekündigt wurden. Programme werden gelöscht, wenn keine Anträge mehr gestellt werden können und keine Verlängerung bzw. keine zukünftigen Antragsrunden vorgesehen sind.
Veröffentlichung:
- Die Programme müssen von den Fördergebern – insbesondere im amtlichen Schrifttum und/oder im Internet – veröffentlicht werden.
Periodizität und Aktualität
Die Neuaufnahme sowie die Pflege bestehender Förderleistungen erfolgen grundsätzlich in einem Aktualisierungszyklus von maximal 14 Tagen. Die Aktualität der Merkmale entspricht der Gültigkeit der jeweiligen Förderrichtlinie. Ausgewählte Merkmale (z. B. Kurzzusammenfassung und Ansprechpartner) können durch Eingaben des Fördergebers bzw. Ansprechpunktes geändert werden. Die Einträge zu Förderleistungen werden nach Ablauf der jeweiligen Handlungsgrundlage bzw. Laufzeitende der Förderung archiviert und im Front-End ausgeblendet.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die Förderdatenbank des Bundes wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geführt.
Die technische Realisierung sowie der laufende Betrieb werden durch die ]init[ Aktiengesellschaft für digitale Kommunikation übernommen.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Die Website ist öffentlich zugänglich.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Die Website ist öffentlich zugänglich.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Datenerfassung erfolgt als direkte Eingabe durch eine vom BMWE beauftragte Fachredaktion.
Verwendung der Registerdaten
Die Förderdatenbank ist kein klassisches Verwaltungsregister, sondern ein Informationssystem zur strukturierten Darstellung von Förderleistungen.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Ja
Open Data-Tauglichkeit
Es bestehen keine Ausnahmetatbestände nach § 12a EGovG. Aufgrund des Datenformats bzw. der Lizenz steht der Datenbestand gegenwärtig nicht als Open Data zur Verfügung.
Technische Informationen
Datenbanken
Die Förderdatenbank des Bundes ist eine webbasierte Recherchedatenbank.