Gesellschaftsregister

Register-ID:1602

Redaktioneller Stand:17.11.2025

Gesellschaftsregister

Register-ID:1602

Redaktioneller Stand:17.11.2025

Allgemeines

Beschreibung

Das Gesellschaftsregister ist in Deutschland ein öffentliches Register, das über die Rechtsverhältnisse einer eingetragenen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (eGbR) Auskunft gibt. Eine Eintragung ist grundsätzlich freiwillig. Erforderlich ist die Eintragung nur dann, wenn die Gesellschaft ihrerseits ein registriertes Recht, wie zum Beispiel einen Eintrag als Eigentümerin im Grundbuch sein möchte. Eine GbR ist künftig nur noch vollumfänglich handlungsfähig, wenn eine Eintragung in das Gesellschaftsregister erfolgt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Mit der Eintragung im Gesellschaftsregister ist die GbR verpflichtet, den Namenszusatz „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder „eGbR“ zu führen. Mit der Eintragung wird die Gesellschaft selbst Trägerin von Rechten und Pflichten sowie ihres Vermögens. Folge der Eintragung ist die Registerfähigkeit der Gesellschaft. Dadurch werden zukünftig nicht mehr die Gesellschafter in andere, verbundene Register (wie z. B. Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister, etc.) eingetragen, sondern die eGbR selbst. Das bedeutet auch, dass bei einem Gesellschafterwechsel keine Änderungen in den verbundenen Registern notwendig sind.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Register wurde zum 01. Januar 2024 eingeführt um mehr Transparenz zu schaffen und die GbR wirtschaftsfähiger zu machen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

Inhalte des Registers

Qualität

Eintragungen in das Gesellschaftsregister erfolgen durch die Registergerichte aufgrund einer Anmeldung der Gesellschaft. Vor der Eintragung in das Gesellschaftsregister hat die Gesellschaft nicht die Rechte einer eingetragenen Gesellschaft.

Periodizität und Aktualität

Eine Löschung erfolgt nur bei einer nicht mehr existenten GbR im Rahmen einer formellen Liquidation oder bei einem Wechsel zu einer Handelsgesellschaft. Eine einfache Austragung auf Wunsch ist nicht möglich.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Kommunal

Ressort

Zuständigkeiten

Das Gesellschaftsregister wird bei den Amtsgerichten elektronisch geführt. Funktionell zuständig als Entscheidungsperson ist der Rechtspfleger (§ 3 Nummer 1 n RPflG).

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Eine Eintragung erfolgt über einen Notar, elektronisch beglaubigt und bei dem zuständigen Amtsgericht eingereicht. Die jeweiligen GbR können sich selbst eintragen lassen, es besteht jedoch keine Pflicht zur Eintragung.

Eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind zur Meldung der wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister verpflichtet.

Technische Informationen

Standards zum Datenaustausch

Der Datenaustausch erfolgt elektronisch über das gemeinsame Registerportal der Länder.

Portale

Im Registerportal finden Sie die Gesellschaftsregister aller Bundesländer und darüber hinaus die Registerbekanntmachungen (Veröffentlichungen).

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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