Denkmalliste

Register-ID:1616

Redaktioneller Stand:23.09.2025

Denkmalliste

Register-ID:1616

Redaktioneller Stand:23.09.2025

Allgemeines

Beschreibung

In der Denkmalliste werden alle anerkannten Denkmale einer Gebietskörperschaft aufgeführt.

In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden konstitutive Listen geführt, d. h. ein Denkmal ist erst gesetzlich geschützt, wenn es durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt in die Liste aufgenommen wurde. Ein Denkmaleigner hat hierbei die Möglichkeit, gegen die Aufnahme in die Denkmalliste rechtlich vorzugehen.

Alle anderen Bundesländer führen deklatorische Listen, d. h. hier werden Objekte aufgenommen, die die im jeweiligen Denkmalschutzgesetz genannten Voraussetzungen erfüllen, die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist hier jedoch nicht von der Eintragung in die Liste abhängig.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Denkmalliste dient der systematischen Dokumentation der anerkannten Kulturdenkmäler und ist damit Grundlage für den Denkmalschutz. Durch die öffentliche Bereitstellung der Denkmalliste wird das Ziel der Information über den Status und der Schutzwürdigkeit eines Objektes erreicht.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Landesrecht

Rechtsgrundlagen

Denkmalschutzgesetze der Länder

Inhalte des Registers

Periodizität und Aktualität

Keine übergreifenden Angaben vorhanden.

Länderspezifische Unterschiede
Details anzeigen

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Land

Ressort

Zuständigkeiten

Zuständig zum Führen der Denkmalliste ist die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde, die bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) oder der Kommune angesiedelt ist. Die Landesfachbehörden, d. h. das jeweilige Landesamt für Denkmalpflege, übernehmen die übergeordnete Aufgabe des Führens einer landesweiten Denkmalliste und stellen diese der Öffentlichkeit online zur Verfügung.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Die Denkmalliste ist öffentlich und für jeden einsehbar und wird auf den Internetseiten der Landesdenkmalämter meist als PDF zum Download bereitgestellt.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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