Denkmalliste
Register-ID:1616
Redaktioneller Stand:23.09.2025
Allgemeines
Beschreibung
In der Denkmalliste werden alle anerkannten Denkmale einer Gebietskörperschaft aufgeführt.
In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein werden konstitutive Listen geführt, d. h. ein Denkmal ist erst gesetzlich geschützt, wenn es durch einen bestandskräftigen Verwaltungsakt in die Liste aufgenommen wurde. Ein Denkmaleigner hat hierbei die Möglichkeit, gegen die Aufnahme in die Denkmalliste rechtlich vorzugehen.
Alle anderen Bundesländer führen deklatorische Listen, d. h. hier werden Objekte aufgenommen, die die im jeweiligen Denkmalschutzgesetz genannten Voraussetzungen erfüllen, die Denkmaleigenschaft eines Objektes ist hier jedoch nicht von der Eintragung in die Liste abhängig.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die Denkmalliste dient der systematischen Dokumentation der anerkannten Kulturdenkmäler und ist damit Grundlage für den Denkmalschutz. Durch die öffentliche Bereitstellung der Denkmalliste wird das Ziel der Information über den Status und der Schutzwürdigkeit eines Objektes erreicht.
Internetauftritt, Quellen
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Landesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Periodizität und Aktualität
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Zuständig zum Führen der Denkmalliste ist die örtlich zuständige Untere Denkmalschutzbehörde, die bei der unteren Verwaltungsbehörde (Landkreis, kreisfreie Stadt) oder der Kommune angesiedelt ist. Die Landesfachbehörden, d. h. das jeweilige Landesamt für Denkmalpflege, übernehmen die übergeordnete Aufgabe des Führens einer landesweiten Denkmalliste und stellen diese der Öffentlichkeit online zur Verfügung.
Öffentliche Datenbereitstellung
Vollständig
Öffentlicher Datenzugang
Die Denkmalliste ist öffentlich und für jeden einsehbar und wird auf den Internetseiten der Landesdenkmalämter meist als PDF zum Download bereitgestellt.