EU-Weinbaukartei
Register-ID:169
Redaktioneller Stand:02.11.2021
Allgemeines
Beschreibung
Die EU-Weinbaukartei ist erstellt, um die Angaben über das Anbaupotenzial und die Produktionsentwicklung zu erhalten. In einem Betriebs- und Produktionsteil werden Angaben über die Struktur und die Erzeugung der einzelnen Betriebe, die Angaben der Verarbeitung und Vermarktung von Weinbauerzeugnissen einbezogen. Diese Daten werden jährlich über ausgegebene Meldeunterlagen aktualisiert und überprüft. Rodungen, die daraus entstandenen Rechte auf Wiederbepflanzung und deren rechtmäßige Nutzung / Übertragung werden ebenfalls erhoben und verwaltet. Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldungen sowie die Bestandsmeldungen werden betriebsbezogen in der Weinbaukartei jährlich erfasst und verwaltet. Die flächenbezogenen Angaben, wie Rodung, Wieder- und Neubepflanzungen werden im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen der EU und des Landes in einer Vorortkontrolle vollständig überprüft. Die Weinbaukartei wird für die Wein anbauenden Bundesländer geführt.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die jährlichen Informationen über die mit Keltertrauben bestockte Rebfläche und deren Änderungen dienen der laufenden Beobachtung des weinbaulichen Produktionspotenzials sowohl auf nationaler Ebene als auch im Zusammenhang mit der gemeinsamen europäischen Marktorganisation für Wein. Die Grunderhebung der Rebflächen liefert zusätzlich Daten, die für weinbaupolitische Entscheidungen, Absatz fördernde Maßnahmen (Deutscher Weinfonds, Gebietsweinwerbung) und Beratungsempfehlungen erforderlich sind. Die Ergebnisse sind national eine Entscheidungshilfe für Verwaltungsmaßnahmen zur Umstrukturierung und Umstellung der Rebflächen.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Inhalte des Registers
Qualität
Die für die Weinbaukartei verantwortlichen Stellen prüfen die Daten auf Vollständigkeit und Plausibilität.
Periodizität und Aktualität
Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter sowie die Nutzungsberechtigten von Rebflächen zur Produktion von Wein sind verpflichtet, jährlich ihre Änderungen der Rebflächen zu melden.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Die EU-Weinbaukartei wird von den nach Landesrecht bestimmten zuständigen Stellen geführt.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Kein Zugriff externer Stellen.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Grundlage sind eingehende Meldungen der meldepflichtigen Winzer (Meldung zur Wiederbepflanzung, Neuanpflanzung, Umwandlung, Rodung, Aufbau einer Rebfläche sowie Zu- und Abgänge durch Verkauf oder Verpachtung).
Die Daten sind von der für die Weinbaukartei zuständigen Stelle entsprechend dem Agrarstatistikgesetz spätestens am 1. Dezember des Jahres an die amtliche Statistik weiterzugeben.
Verwendung der Registerdaten
Die EU-Weinbaukartei dient als Grundlage zur Abgabe für den deutschen Weinfonds sowie für amtliche Statistiken.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Datenbanken
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Fachanwendungen & Anbieter
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Grunderhebung der Rebflächen (EVAS 41251)
- Rebflächenerhebung (Weinbaukataster, EVAS 41252)
- Erhebung der Weinernte (EVAS 41253)
- Erhebung der Weinerzeugung (EVAS 41254)
- Erhebung der Weinbestände (EVAS 41255)