EStA-Register
Register-ID:173
Redaktioneller Stand:02.07.2024
Allgemeines
Beschreibung
Es handelt sich um ein Register, in dem seit 28. August 2007 von deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden getroffene Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gesammelt und gespeichert werden.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Die deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden (ca. 590 inländische Staatsangehörigkeitsbehörden und das BVA für Personen im Ausland) nutzen das Register als Informations- und Entscheidungsgrundlage, um beispielsweise Anträge auf Einbürgerung oder Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit schneller und zielgenauer bearbeiten zu können. Ca. 230 deutsche Auslandsvertretungen nutzen das Register als Informationsgrundlage, z. B. als Passbehörde.
Das Register ist ein Entscheidungsregister. Erfasste Daten bleiben dauerhaft unverändert als Information erhalten.
Inhalte des Registers
Qualität
Seit Einführung des Registers sind alle Staatsangehörigkeitsbehörden verpflichtet, Daten zu ihren staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen zu übermitteln (§ 33 Abs. 3 StAG). Der Datenbestand sollte hier vollständig sein. Eine Kontrolle durch die Registerbehörde erfolgt nicht. Entscheidungen, die nach dem 31. Dezember 1960 und vor dem 28. August 2007 getroffen wurden, können an das Register übermittelt werden. Nachtragungen sind erfolgt, jedoch unvollständig. Da es keinen gesamtdeutschen Überblick über die Anzahl der in dieser Zeit getroffenen Entscheidungen gibt, ist eine Einschätzung des Deckungsgrades nicht möglich.
Periodizität und Aktualität
Die Daten sind durch die deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden unverzüglich nach Entscheidung zu übermitteln (§ 33 Abs. 3 StAG). Die Datenübermittlungen erfolgen daher fortlaufend. Nachtragungen von Altentscheidungen (31. Dezember 1960 bis 28. August 2007) sind ebenfalls jederzeit möglich. Die Einträge werden nicht aktualisiert. Wird zu einer Person eine weitere staatsangehörigkeitsrechtliche Entscheidung getroffen (z. B. Einbürgerung und später Verzicht), wird ein zusätzlicher Entscheidungssachverhalt zur Person angelegt. Die Daten bleiben dauerhaft erhalten.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Registerbehörde ist das Bundesverwaltungsamt.
Für die technische Registerführung ist das ITZBund zuständig.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Zugriffsrechte bestehen ausschließlich für alle deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden (Schreib- und Leserechte) und die deutschen Auslandsvertretungen (Leserecht). Der Zugriff erfolgt digital.
Jede Person erhält auf schriftlichen Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die im Register gespeicherten Daten werden von den Staatsangehörigkeitsbehörden digital übermittelt oder im Wege der Direkteingabe eingepflegt. Eine Weiterübermittlung erfolgt nicht.
Verwendung der Registerdaten
Die deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden und deutschen Auslandsvertretungen nutzen die eingestellten Daten als Informationsquelle für ihre staatsangehörigkeitsrechtlichen Aufgaben. Obersten Bundes- und Landesbehörden, sowie zur Beantwortung von z. B. Presseanfragen werden auf Einzelanfrage statistische Daten zur Verfügung gestellt.
Open Data-Tauglichkeit (Wert)
Nein
Open Data-Tauglichkeit
Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich.
Technische Informationen
Datenbanken
Das Register wird in einer sequentiellen Datenbank geführt. Zur Anbindung der Staatsangehörigkeitsbehörden und deutschen Auslandsvertretungen sind Schnittstellen seitens der registerführenden Stelle bereitgestellt.
Schnittstellen (Werte)
Schnittstellen
Als Datenaustauschformate werden SOAP, HTTPS sowie XML-Nachrichten nach WSDL verwendet. Die IT-Systeme der Register Factory wurde basierend auf dem IsyFact-Standard entwickelt.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zum Datenaustausch
Auskünfte nach Art. 15 DSGVO können Personen schriftlich bei der registerführenden Stelle beantragen. Der Datenaustausch zwischen den deutschen Staatsangehörigkeitsbehörden und deutschen Auslandsvertretungen erfolgt über eine Schnittstelle. Andere öffentliche Stellen und Anfragen zu Forschungszwecken wären ebenfalls schriftlich bei der registerführenden Stelle zu beantragen.
Der Datentransfer zwischen den Staatsangehörigkeitsbehörden und dem Bundesverwaltungsamt erfolgt über das sichere behördeneigene NdB / TESTA-Netz.