Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände

Register-ID:183

Redaktioneller Stand:15.11.2024

Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände

Register-ID:183

Redaktioneller Stand:15.11.2024

Allgemeines

Beschreibung

Das Register stellt ein Verzeichnis der genossenschaftlichen Prüfungsverbände und der Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände dar und wird als Teil des Berufsregisters Wirtschaftsprüfung geführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Register dient der Information der Öffentlichkeit über die in Deutschland zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen zugelassenen genossenschaftlichen Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Nach Art. 15 der Richtlinie 2006/43/EG sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, alle Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften in ein öffentliches Register einzutragen. Zur Umsetzung dieser Pflicht wurde das Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen und Giroverbände im Jahr 2008 durch Art. 12 BilMoG in die WPO aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

Inhalte des Registers

Qualität

Die Daten des Berufsregisters sind aktuell und vollständig, soweit sie der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) von Amts wegen bekannt sind. Hierzu zählt etwa die Bestellung, die Anerkennung oder die Registrierung. Soweit die WPK für die Aktualisierung der Daten Meldungen der Erfassten bedarf, sind die Daten ganz überwiegend aktuell und vollständig. Die Daten des Registers werden vor der Eintragung durch Mitarbeiter plausibilisiert und regelmäßig technisch auf Unstimmigkeiten überprüft.

Periodizität und Aktualität

Das Register wird fortlaufend aktualisiert. Überholte Daten werden historisiert.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Für die fachliche und inhaltliche Führung ist die WPK zuständig.

Öffentliche Datenbereitstellung

Öffentlicher Datenzugang

Das Register wird in deutscher Sprache elektronisch geführt und ist der Öffentlichkeit mit den aktuellen Daten elektronisch zugänglich.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Auf Antrag werden Auszüge erstellt und Auskünfte über historische Daten erteilt.

Die WPK übermittelt Daten des Registers für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände auf Anfrage im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zweckgebunden an folgende Dritte:

  • privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe, damit diese die Mitglieder über die Facharbeit unterrichten können. Hierzu gehört beispielsweise der Deutsche Buchprüferverband (DBV), das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) oder der Verband für mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net),

  • Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen zu Forschungszwecken,

  • Anbieter von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen zur Förderung der beruflichen Fortbildung des Berufsstandes (§ 57 Abs. 2 Nr. 10 WPO),

  • Mitglieder und privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe zur Kandidateninformation im Rahmen von Beiratswahlen oder sonstiger Unterrichtung des Berufsstandes bei hinreichendem fachlichen Bezug,

  • andere nichtöffentliche Stellen, soweit ein allgemein interessierender fachlicher Bezug gegeben und keine belästigende Wirkung für die Mitglieder zu erwarten ist.

Die Daten werden stets im Einzelfall und nur dann weitergegeben, wenn der Dritte einen tragenden Verwendungszweck angibt und sich verpflichtet, die Daten nur zum benannten Zweck zu verwenden und nicht einzeln oder in aggregierter Form an Dritte weiterzugeben. Überdies muss der Dritte versichern, die Daten nach der zweckentsprechenden Verwendung unverzüglich zu löschen und bei der Verwendung überlassener E-Mail-Adressen durch den Einsatz der besten verfügbaren Technik Vorsorge gegen die Verbreitung von Schadsoftware zu treffen. Die Datenweitergabe unterbleibt, wenn das Mitglied widersprochen hat, oder wenn erkennbar schutzwürdige Interessen des Mitgliedes entgegenstehen.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände und die Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände sind zur Mitteilung der Daten an die WPK verpflichtet. Gleiches gilt für die Mitteilung von Änderungen der Daten. Die WPK nimmt Meldungen zum Register persönlich, per Post, per Fax, per Mail und online entgegen.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Schnittstellen (Werte)

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Das Register wird elektronisch geführt und ist elektronisch zugänglich.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Fachanwendungen & Anbieter (Werte)

Fachanwendungen & Anbieter

Der Zugriff auf die Daten des Registers ist über das Rechercheportal des Berufsregisters Wirtschaftsprüfung möglich.