Berufsregister Wirtschaftsprüfung

Register-ID:184

Redaktioneller Stand:18.03.2025

Berufsregister Wirtschaftsprüfung

Register-ID:184

Redaktioneller Stand:18.03.2025

Allgemeines

Beschreibung

Im Berufsregister Wirtschaftsprüfung sind alle Wirtschafts- und Buchprüfer, Wirtschafts- und Buchprüfungsgesellschaften, EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften mit ihren jeweiligen Zweigniederlassungen verzeichnet.

Das Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände wird als Teil des Berufsregisters Wirtschaftsprüfung geführt.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Das Berufsregister dient der Information der Öffentlichkeit über die in Deutschland bestellten Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, über die anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, über Zweigniederlassungen von Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften, über registrierte EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften und über registrierte Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Das Berufsregister Wirtschaftsprüfung steht im Zusammenhang mit der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen und erfüllt die Aufgabe des Abschlussprüferregisters.

Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau

Die Daten des Berufsregisters sind als ein für die OZG-Umsetzung relevantes Verwaltungsregister im Registermodernisierungsgesetz identifiziert. Daher wird die steuerliche Identifikationsnummer künftig als zusätzliches eindeutiges Ordnungsmerkmal eingeführt bzw. verwendet, um die Zuordnung und den Abgleich von Datensätzen einer Person im Zusammenhang mit der Erbringung von digitalen Verwaltungsleistungen zu ermöglichen.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§§ 37 ff. Wirtschaftsprüferordnung (WPO)

Inhalte des Registers

Qualität

Die Daten des Berufsregisters sind aktuell und vollständig, soweit sie der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) von Amts wegen bekannt sind. Hierzu zählt etwa die Bestellung, die Anerkennung oder die Registrierung. Soweit die WPK für die Aktualisierung der Daten Meldungen der Erfassten bedarf, sind die Daten ganz überwiegend aktuell und vollständig. Die Daten werden vor der Eintragung durch Mitarbeiter plausibilisiert und regelmäßig technisch auf Unstimmigkeiten überprüft.

Periodizität und Aktualität

Das Berufsregister wird fortlaufend aktualisiert. Überholte Daten werden historisiert.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Für die fachliche und inhaltliche Führung des Berufsregisters ist die WPK zuständig. Sie unterliegt der Aufsicht durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE).

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Das Berufsregister wird in deutscher Sprache elektronisch geführt und ist der Öffentlichkeit mit den aktuellen Daten mit Ausnahme des Geburtstags und des Geburtsortes elektronisch zugänglich. Auf Antrag werden Auszüge erstellt und Auskünfte über historische Daten erteilt.

Nicht-öffentlicher Datenzugang

Die WPK übermittelt auf gesetzlicher Grundlage personenbezogene Daten ihrer Mitglieder an die Versorgungswerke der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer, soweit die Daten für das Feststellen der Mitgliedschaft sowie für Art und Umfang der Beitragspflicht oder der Versorgungsleistung erforderlich sind (§ 36a Abs. 5 WPO).

Außerdem werden Berufsregisterdaten und ergänzende freiwillige Angaben auf Anfrage im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen zweckgebunden an folgende Dritte weitergegeben: privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe, damit diese die Mitglieder über die Facharbeit unterrichten können. Hierzu gehört beispielsweise der Deutsche Buchprüferverband (DBV), das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) oder der Verband für mittelständische Wirtschaftsprüfung (wp.net) Universitäten, Fachhochschulen und vergleichbaren Einrichtungen zu Forschungszwecken Anbieter von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen zur Förderung der beruflichen Fortbildung des Berufsstandes (§ 57 Abs. 2 Nr. 10 WPO) Mitglieder und privatrechtliche Berufsorganisationen der prüfenden Berufe zur Kandidateninformation im Rahmen von Beiratswahlen oder sonstiger Unterrichtung des Berufsstandes bei hinreichendem fachlichen Bezug andere nichtöffentliche Stellen, soweit ein allgemein interessierender fachlicher Bezug gegeben und keine belästigende Wirkung für die Mitglieder zu erwarten ist.

Die Daten werden stets im Einzelfall und nur dann weitergegeben, wenn der Dritte einen tragenden Verwendungszweck angibt und sich verpflichtet, die Daten nur zum benannten Zweck zu verwenden und nicht einzeln oder in aggregierter Form an Dritte weiterzugeben. Überdies muss der Dritte versichern, die Daten nach der zweckentsprechenden Verwendung unverzüglich zu löschen und bei der Verwendung überlassener E-Mail-Adressen durch den Einsatz der besten verfügbaren Technik Vorsorge gegen die Verbreitung von Schadsoftware zu treffen. Die Datenweitergabe unterbleibt, wenn das Mitglied widersprochen hat oder wenn erkennbar schutzwürdige Interessen des Mitgliedes entgegenstehen.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Daten werden durch die Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften, Drittstaatsprüfer und Drittstaatsprüfungsgesellschaften an die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) zur Eintragung in das Register übermittelt. Die Wirtschaftsprüferkammer nimmt Meldungen zum Berufsregister persönlich, per Post, per Fax, per Mail und online entgegen.

Verwendung der Registerdaten

Die Registerdaten können zu Forschungszwecken genutzt werden.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Die Daten des Berufsregisters sind nicht Open-Data tauglich. Das Register enthält ausschließlich Datensätze, die personenbezogene Daten enthalten (§ 12 Abs. 3a EGovG). Die Wirtschaftsprüferkammer ist Selbstverwaltungskörperschaft i. S. d. § 12a Abs. 1 Satz 1 EGovG.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Das Berufsregister wird mit einer von der WPK gehosteten relationalen Datenbank betrieben.

Elektronische Schnittstellen existieren zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer (WPV), zur Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) und zur Vollmachtsdatenbank der DATEV.

Schnittstellen (Werte)

Schnittstellen

Das Berufsregister wird mit einer von der WPK gehosteten relationalen Datenbank betrieben.

Elektronische Schnittstellen existieren zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer (WPV) und zur Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS).

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Das Berufsregister ist eine webbasierte Anwendung, die über das Internet für die Öffentlichkeit elektronisch zugänglich ist. Die Anwendung wurde durch die WPK in der Programmiersprache Java erstellt und läuft auf einem von der WPK betriebenen Applikationsserver. Für die Datenhaltung wird eine relationale Datenbank genutzt. Über die Homepage der WPK kann tagesaktuell eine auf dem Berufsregister basierende Liste der Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften für die Durchführung von Auswahlverfahren (Art. 16 Abs. 3 EU-Verordnung Nr. 537/2014) im PDF-Format heruntergeladen werden.

Standards zum Datenaustausch (Werte)

Portale

Der Zugriff auf die Daten des Registers ist über ein eigenes Rechercheportal möglich.

Fachanwendungen & Anbieter (Werte)

Fachanwendungen & Anbieter

eigene Anwendungen

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