Daten des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV)
Register-ID:195
Redaktioneller Stand:31.03.2022
Allgemeines
Beschreibung
Im Rahmen des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) werden Daten zu Entsorgungsvorgängen von nachweispflichtigen (gefährlichen) Abfällen an die zuständigen Behörden übermittelt. Diese Vorgangsdaten enthalten u. a. Angaben über die Menge, die Art und den Ursprung der gefährlichen Abfälle.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Durch das eANV werden nachweispflichtige Abfälle von der Entstehung bis zur Entsorgung lückenlos überwacht.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die Überwachung der Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle erfolgt elektronisch mittels sogenannter Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine. Der Entsorgungsnachweis ist Bestandteil der Vorabkontrolle. Mit dem Entsorgungsnachweis wird, unter Beteiligung des Abfallerzeugers, des Abfallentsorgers und der zuständigen Behörde, die Umweltverträglichkeit eines vorgesehenen Entsorgungsweges vorab geprüft. Begleit- und Übernahmescheine sind Bestandteil der Verbleibskontrolle. Sie dokumentieren, ob der vorab geprüfte Entsorgungsweg für jeden einzelnen Abfalltransport eingehalten wurde. Erfolgt die Entsorgung der Abfälle im Rahmen des privilegierten Verfahrens gemäß § 7 NachwV, entfällt die Einzelfallprüfung durch die zuständigen Behörden. Für Abfallkleinmengen sind vereinfachte Regelungen vorgesehen. Für Abfälle aus privaten Haushalten bestehen keine Nachweispflichten.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Inhalte des Registers
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Kommunal
Ressort
Zuständigkeiten
Die Daten liegen bei den im eANV jeweils zuständigen Behörden.
Öffentliche Datenbereitstellung
Kein
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten gehen der für die Entsorgungsanlage zuständigen Behörde im Rahmen der Vorabkontrolle durch die Entsorgungsnachweise sowie im Rahmen der Verbleibskontrolle durch die Begleitscheine zu.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Erhebung der gefährlichen Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (EVAS 32151)