Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber (Rufzeichenliste)

Register-ID:199

Redaktioneller Stand:16.05.2025

Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber (Rufzeichenliste)

Register-ID:199

Redaktioneller Stand:16.05.2025

Allgemeines

Beschreibung

Im Verzeichnis der zugeteilten deutschen Amateurfunkrufzeichen und ihrer Inhaber (Rufzeichenliste) sind alle zugeteilten deutschen Rufzeichen sowie ihre Inhaber bzw. Inhaberinnen öffentlich einsehbar. Darüber hinaus werden die Standorte der Amateurfunkstellen hier veröffentlicht, sofern die Inhaber bzw. Inhaberinnen zugestimmt haben. Personengebundene Rufzeichen werden Funkamateuren von der Bundesnetzagentur (BNetzA) zugeteilt. Die Bundesnetzagentur stellt sie monatlich zum Download zur Verfügung. Neben der downloadbaren PDF-Datei ist eine tagesaktuelle Rufzeichenrecherche im Internet möglich.

Zweck und Zielsetzung der Registerführung

Die Rufzeichenliste dient der Identifikation des Funkers / der Funkerin und zur Verifizierung eines Amateurfunkrufzeichens im nationalen und internationalen Amateurfunkverkehr. Da auch sicherheitsrelevante Dienste per Funk kommunizieren, ist eine Regulierung des Funkverkehrs erforderlich und im Ernstfall muss eine Identifikation von störenden Funksignalen möglich sein.

Kontext der Registerführung und -nutzung

Im nationalen und internationalen Amateurfunkverkehr ist es üblich, dass die Rufzeichen der Stationen, mit der eine Verbindung getätigt wurde, im Nachhinein aufgerufen werden, um die Authentizität des Rufzeichens zu überprüfen und weitere Informationen über den Inhaber / die Inhaberin oder den Standort der Amateurfunkstelle zu erhalten, die während der Funkverbindung nicht übermittelt wurden oder übermittelt werden konnten.

Das Verzeichnis kann von jeder / jedem nach Rufzeichen durchsucht werden, um selbiges zu verifizieren oder Informationen über die Inhaber / Inhaberinnen zu erhalten.

Im Rahmen von Reisen bei einem Umzug ins Ausland können ausländische Behörden auf diese Weise die Authentizität des angegebenen Rufzeichens prüfen und der bürokratische Aufwand des deutschen Funkamateurs vereinfacht sich.

Rechtsgrundlagen

Gesetzliche Ebene

Bundesrecht

Rechtsgrundlagen

§ 6 Nr. 2 Amateurfunkgesetz (AFuG 1997)

Inhalte des Registers

Qualität

Alle zugeteilten Rufzeichen und deren Inhaber / Inhaberinnen sind vollständig tagesaktuell abrufbar.

Wurde der Eintragung durch die Rufzeicheninhaber / -innen widersprochen, ist lediglich der Name des Inhabers / der Inhaberin und das zugeteilte Rufzeichen zu finden, nicht aber die Adresse und Angaben zum Betriebsort. Inhaber bzw. Inhaberinnen einer Amateurfunkzulassung sind verpflichtet, Änderungen des Namens oder der Anschrift und Änderungen der Standorte wie Neueinrichtungen oder dauerhafte Verlegungen mitzuteilen.

Periodizität und Aktualität

Die Rufzeichenliste wird monatlich bereitgestellt und enthält die bis zum Redaktionsschluss zugeteilten Rufzeichen. Die Online-Abfrage wird tagesaktuell aktualisiert. Die Rufzeichen werden bei Ungültigkeit gelöscht, da sie dann wieder neu vergeben werden können.

Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)

Administrative Registerführung

Vergleichbare Verwaltungsebene

Bund

Ressort

Datenhaltende Stellen

Zuständigkeiten

Die Rufzeichenliste wird zentral bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) in der Amateurfunkverwaltung der Außenstelle Dortmund geführt.

Die technische Registerführung erfolgt ebenfalls dort sowie durch die Pressestelle der BNetzA (Internetredaktion) in Bonn.

Öffentliche Datenbereitstellung

Vollständig

Öffentlicher Datenzugang

Das Verzeichnis ist öffentlich einsehbar und steht zum Download zur Verfügung.

Wurde im Fall eines personenbezogenen Individualrufzeichens dem Eintrag widersprochen, ist lediglich der Name des Inhabers und das zugeteilte Rufzeichen zu finden.

Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)

Die Daten werden automatisiert aus dem Teilnehmer-Datenbestand exportiert und in eine nach Rufzeichen geordnete PDF-Datei umgewandelt und zum öffentlichen Abruf bereitgestellt.

Open Data-Tauglichkeit (Wert)

Nein

Open Data-Tauglichkeit

Aufgrund von Ausnahmetatbeständen nach § 12a EGovG (Schutz personenbezogener Daten) ist der Datenbestand nicht Open Data-tauglich. Aktuell wird eine neue IT-Anwendung in der Amateurfunkverwaltung eingeführt. Anschließend soll der Rufzeichenplan auch maschinenlesbar zur Verfügung gestellt werden können.

Technische Informationen

Datenbanken (Werte)

Datenbanken

Verwendet wird eine SQL-Datenbank sowie das Amateurfunk Verwaltungsprogramm (AfuZM), einer eigenentwickelten Fachanwendung der Bundesnetzagentur.

Standards zur Datenhaltung (Werte)

Standards zur Datenhaltung

Das Verzeichnis wird mit Hilfe des Amateurfunkverwaltungsprogramms einmal monatlich manuell als PDF-Dokument generiert und über die Pressestelle (Internetredaktion) auf den Webseiten der BNetzA online gestellt.

Fachanwendungen & Anbieter (Werte)

Fachanwendungen & Anbieter

Es wird das Amateurfunk Verwaltungsprogramm (AfuZM), eine eigenentwickelte Fachanwendung der Bundesnetzagentur, verwendet.

Das Verzeichnis kann auf der Website der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden, auch weitere Informationen zum Amateurfunk finden sich dort. Die PDF auf der Webseite der Bundesnetzagentur ist monatlich aktuell gehalten.

Weiterhin gibt es eine Web-Suche für Amateurfunk-Rufzeichen.

Es erfolgt ein automatisierter täglicher Abruf des Datenbestandes aus den im Datenbanksystem hinterlegten Teilnehmerdaten und der Generation einer Datenbank, aus der online vortagesaktuell anhand der Eingabe eines Rufzeichens die zugehörigen Teilnehmerdaten abgerufen werden können.

Verwaltungsdaten-Informationsplattform
Kontakt
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Deutschland
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