Liegenschaftskataster
Register-ID:2
Redaktioneller Stand:03.06.2026
Allgemeines
Beschreibung
Im Liegenschaftskataster werden flächendeckend Gestalt, Größe, örtliche Lage, Nutzung sowie Eigentumsverhältnisse sämtlicher Liegenschaften - Grundstücke und Gebäude - beschrieben, dargestellt und nachgewiesen. Die Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters ist das Flurstück. Das Liegenschaftskataster ist dabei auch das amtliche Verzeichnis der Grundstücke nach § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Ein Grundstück besteht dabei aus einem oder mehreren Flurstücken. Zusätzlich werden Angaben zur gesetzlichen Klassifizierung sowie Hinweise auf öffentlich-rechtliche Verfahren geführt.
Das Liegenschaftskataster besteht aus dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) sowie den analogen Unterlagen. Nachrichtlich werden die Eigentümer / -innen sowie die Ergebnisse der Bodenschätzung geführt.
Erklärung zum ALKIS-Objektartenkatalog:
Die Einträge unter dem Abschnitt "Inhalte des Registers" auf dieser Seite bezeichnen die wichtigsten Objektartenbereiche des ALKIS Objektartenkatalogs, welcher ein Teil der gesamten Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) darstellt. Unter den Informationsobjekten finden sich die Objektartenbereiche und deren Objektartengruppen, die Teil der objektrelationalen Datenbank sind. Die Objektartengruppe besteht aus mehreren Objektarten. Alle Objektarten enthalten Definition, Kennung, Ableitung, Typisierung, Modellart, Grunddatenbestand, Konsistenzbedingung, Attributarten, Relationsarten und Operationen. Auf dieser Seite werden die Objektarten nur exemplarisch dargestellt und aus Gründen des Umfangs nicht einzeln aufgelistet.
Eine Übersicht über die bundesweite Führung der Informationsobjekte des Liegenschaftskatasters findet sich in der Zusammenstellung der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV), siehe dort unter Dokumente "Inhalte des Liegenschaftskatasters in den Ländern".
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das amtliche Vermessungswesen und das öffentliche Geoinformationswesen sind Teil der staatlichen Infrastruktur zur räumlichen Entwicklung.
Durch das Liegenschaftskataster und das Grundbuch wird die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden und der rechtlich gesicherte Grundstücksverkehr gewährleistet. Die im Grundbuch eingetragenen Grundstücke basieren auf den Benennungen im Liegenschaftskataster und können aus mehreren Flurstücken bestehen.
Es kann ebenfalls als Grundlage für Aufgaben im Rahmen der Statistik, des Rechtsverkehrs, der städtebaulichen und ländlichen Bodenordnung, der Bauleitplanung, der Landesplanung und des Umwelt- und Naturschutzes dienen.
Zudem dient das Liegenschaftskataster dem Nachweis der örtlichen Grenzen. In den meisten Bundesländern besteht auch eine Abmarkungspflicht, d. h. es werden die örtlichen Grenzen mit amtlichen Grenzzeichen markiert (abgemarkt), z. B. durch Grenzsteine oder andere dauerhafte Marken. Der Nachweis der Abmarkungen ist ebenfalls ein wichtiger Teil des Liegenschaftskatasters.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Die heutigen Liegenschaftskataster der Länder basieren auf deren Erhebungen der Urvermessungen (oder Uraufnahmen / Grundsteuerkataster). So begannen diese in den ehemaligen Herzogtümern Mecklenburgs bereits im Jahr 1628, in den meisten anderen Gebieten im 19. Jahrhundert. Das Ziel war die einheitliche Besteuerung von Grund und Boden.
Durch technische und rechtliche Weiterentwicklung dient es heute als Nachweis der Grundstücksgrenzen und fördert so den Grenzfrieden.
Absehbare Entwicklung, geplanter Ausbau
Nachdem das Liegenschaftskataster in 2010 vollständig automatisiert in Form des Systems ALKIS eingeführt wurde, ist in Zukunft eine noch engere Verknüpfung mit dem Amtlichen Topografisch-Karthografischen-Informationssysten (ATKIS) und dem Amtlichen Festpunkt-Informationssystem (AFIS) in einem integrierten AAA Modell geplant.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
Bundesrecht
Rechtsgrundlagen
Inhalte des Registers
Qualität
Die Liegenschaftskataster liegen in den meisten Bundesländern flächendeckend und vollständig vor. Sie beinhalten Informationen in unterschiedlichsten Genauigkeitsgraden.
Bei Eigentumsgrenzen, die regelmäßig in Zentimetergenauigkeit geführt werden, hängt die Genauigkeit ggf. vom Alter des entsprechenden Nachweises (letzte örtliche Katastervermessung) ab. Dem entgegen werden Nutzungsartengrenzen generell in geringerer Genauigkeit erfasst. Die Datenbestände sind qualitätsgesichert.
Periodizität und Aktualität
Die Daten der Liegenschaftskataster werden fortlaufend aktualisiert und veraltete Informationen durch neue ersetzt, wenn diese vorliegen. Veränderungen am Gebäudebestand werden von Amts wegen erfasst. Katastervermessungen zur Fortführung und Sicherung der Eigentumsgrenzen erfolgen auf Antrag oder im Zuge von Bodenordnungsmaßnahmen (z. B. Verfahren nach dem Baugesetzbuch oder Flurbereinigungsgesetz).
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Land
Ressort
Zuständigkeiten
Zuständig für die Führung der Liegenschaftskataster sind die Kataster- oder Vermessungsämter der Bundesländer.
Öffentlicher Datenzugang
Das Liegenschaftskataster ist bis auf personenbezogene Daten öffentlich.
Nicht-öffentlicher Datenzugang
Für die Einsicht in personenbezogene Daten ist die Darlegung eines berechtigten Interesses im Sinne der Grundbuchordnung Voraussetzung.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Beschreibende Merkmalsänderungen der Liegenschaftskarte wie z. B. die Änderung von Straßennamen oder öffentlich-rechtlichen Festsetzungen werden den Vermessungs- und Katasterverwaltungen durch die Veränderungsverursacherinnen und -verursacher mitgeteilt.
Wenn durch die Vermessungsstellen geometrische Änderungen oder Änderungen bezogen auf Flurstücks- und Gebäudeangaben festgestellt werden, wird dies in Fortführungsentwürfen dokumentiert und in den Angaben des Grundbuchs angepasst. Außerdem werden die Eigentümerinnen und Eigentümer benachrichtigt.
Eigentumsangaben hingegen werden originär im Grundbuch geführt und Änderungen diesbezüglich werden von der Grundbuchverwaltung an die Vermessungs- und Katasterverwaltungen übermittelt.
Neben den Grundbuchämtern sind auch andere Behörden und Stellen mit dem Liegenschaftskataster verzahnt, z. B. die Finanzverwaltungen, Justizverwaltungen und Agrarstrukturverwaltungen.
Verwendung der Registerdaten
Die Daten des Liegenschaftskatasters werden für vielfältige Anwendungen in Wirtschaft und Verwaltung genutzt. Die Daten liegen unter Anderem der amtlichen Flächenstatistik zu Grunde.
Technische Informationen
Datenbanken (Werte)
Datenbanken
Als Datenbankmanagementsystem wird von den meisten Bundesländern entweder Oracle SQL oder PostgreSQL genannt.
Schnittstellen (Werte)
Keine übergreifenden Angaben vorhanden.
Schnittstellen
Es werden überwiegend die Schnittstellen NAS und NBA verwendet. Die NAS ist eine Datenschnittstelle zum Austausch von Geoinformationen, die im Rahmen der Modellierung der Geoinformationssysteme AFIS, ALKIS und ATKIS durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) definiert wurde. NBA ist das Differenzdatenverfahren von ALKIS, die Datenstruktur ist nah an die NAS angelehnt.
Standards zur Datenhaltung
Die Geobasisdaten werden auf Grundlage der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesen (GeoInfoDok) geführt.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) ist ein bundeslandübergreifend standardisiertes Datenmodell, dessen Ausgabeprodukte und externe Schnittstellen länderübergreifend harmonisiert sind. Ein länderübergreifend definierter Grunddatenbestand wird in sämtlichen Bundesländern nachgewiesen, darüber hinausgehend werden einzelne Objekt- und Wertearten des Datenmodells länderspezifisch geführt. ALKIS wird durch die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder jeweils individuell implementiert und geführt.
Informationen zum bundesweiten ALKIS-Datenmodell (Konzeptuelles Modell, Katalogwerke, Prozesse) sind in der GeoInfoDok (Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens sowie ergänzende Dokumente) dokumentiert. Das ALKIS-Datenmodell ist mit den Datenmodellen für das Amtliche Festpunktinformationssystem (AFIS) und das Amtliche Topographisch-Kartographische Informationssystem (ATKIS) abgestimmt (sogenanntes AAA-Anwendungsschema). Metadaten können über das AdV-Metadateninformationssystem abgerufen werden.
Es werden von den meisten Bundesländern folgende Dateiformate genannt, die verwendet werden: NAS, PDF, CSV, DXF, WMS/WFS und Shapefile.
Fachanwendungen & Anbieter
Inhalte des Liegenschaftskatasters werden in Form der Geobasisdaten bereitgestellt. Es wird überwiegend das AdV-Metadateninformationssystem verwendet. Auch der Web Map Service und der Web Feature Service wird genannt.
Als Fachanwendungen kommen die Fachanwendung ALKIS-WMS, die Fachanwendung Grundbuch, die Fachanwendung Liegenschaftskataster und die Fachanwendung Bodenschätzung zum Einsatz.
Bezug zur amtlichen Statistik
Nutzungen des Datenbestands
- Feststellung des Gebietsstands (EVAS 11111)
- Gemeindeverzeichnis (EVAS 11911)
- Gebäude- und Wohnungszählung (EVAS 31212)
- Anschriftenregister (EVAS 95112)
- Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung (EVAS 33111)