Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG
Register-ID:205
Redaktioneller Stand:13.10.2021
Allgemeines
Beschreibung
Bevor Elektro- oder Elektronikgeräte in Deutschland in den Verkehr gebracht werden dürfen, müssen sich die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigte mit der jeweiligen Marke und Geräteart im Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten nach dem ElektroG registrieren.
Zweck und Zielsetzung der Registerführung
Das Verzeichnis dient der Umsetzung der abfallrechtliche Produktverantwortung der Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten. Es unterstützt die Ziele des ElektroG, die Gesundheit und Umwelt vor schädlichen Substanzen aus Elektro- und Elektronikgeräten zu schützen und die Abfallmengen durch Wiederverwendung oder Verwertung (Recycling) zu verringern.
Kontext der Registerführung und -nutzung
Das Verzeichnis wird im Rahmen von Art. 16 der Richtlinie (EU) 2012/19 geführt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Ebene
EU-Recht
Inhalte des Registers
Qualität
Im Verzeichnis sind alle in Deutschland registrierten Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten bzw. deren Bevollmächtigte verzeichnet.
Periodizität und Aktualität
Die im Internet veröffentlichten Daten sind dort drei Jahre nach dem Ende der Registrierung des Herstellers oder des Bevollmächtigten zu löschen.
Informationsobjekte (Einheiten, über die Daten geführt werden)
Administrative Registerführung
Vergleichbare Verwaltungsebene
Bund
Ressort
Datenhaltende Stellen
Zuständigkeiten
Die stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) ist als Gemeinsame Stelle der Hersteller vom Umweltbundesamt (UBA) mit der Registerführung beliehen.
Öffentliche Datenbereitstellung
Teilweise
Öffentlicher Datenzugang
Die in § 31 Abs. 2 ElektroG aufgeführten Informationen des Verzeichnisses können online eingesehen werden.
Datenlieferungen (eingehend/ ausgehend)
Die Daten des Verzeichnisses werden im Rahmen der Antragsstellung über ein Webformular von den Herstellern bzw. deren Bevollmächtigten an die stiftung ear übermittelt. Änderungen der Daten sind durch die Hersteller bzw. deren Bevollmächtigten mitzuteilen.
Die stiftung ear erstellt jährlich ein Verzeichnis sämtlicher registrierter Hersteller und Bevollmächtigter und leitet dieses dem UBA zu.
Technische Informationen
Datenbanken
Die stiftung ear stellt eine webbasierte Datenbank bereit, über die die in § 31 Abs. 2 ElektroG aufgeführten Informationen eingesehen werden können.
Standards zur Datenhaltung (Werte)
Standards zur Datenhaltung
Die online bereitgestellten Informationen können im CSV-, XLS-, XML- oder PDF-Format heruntergeladen werden.